Was sind Sitzungsniederschriften? Bekanntlich habt Ihr, Offenbacher Bürgerinnen und Bürger, Leute gewählt, die Euch vertreten. Ihr hofft auch, dass sie in der Stadtverordnetenversammlung das machen, was sie im Wahlkampf das machen, was sie Euch versprochen haben. Wir, die Ofa-Stadtverordneten Helge, Julia und Annette, versuchen das und wir berichten Euch hier ja auch, natürlich aus unserer Sicht. Berichte und Transparenz sind eine Bringschuld von allen, aber natürlich ist das auch viel Arbeit und nicht alle Stadtverordneten, die ja ehrenamtlich tätig sind, haben die Zeit, die Energie und die Fähigkeiten dazu.
Nicht nur deshalb ist es wichtig, dass es auch offizielle Unterlagen gibt, wo man nachlesen kann, was in den Sitzungen so läuft. Daher gibt es zum Glück Sitzungsniederschriften von Sitzungen der Stadtverordneten, nämlich von denen im Plenum und in den Ausschüssen. Diese haben auch eine juristische Bedeutung und müssen daher für die Öffentlichkeit einsehbar sein.
Nun gibt es ja auch inzwischen eine Informationsfreiheitssatzung für Offenbach. Wir halten diese Info-Satzung zwar für die schlechteste in ganz Deutschland, aber es steht immerhin drin, dass Sitzungsniederschriften veröffentlicht werden müssen. Einen Änderungsantrag von uns für eine bessere Satzung hatte die Koa damals abgelehnt, und die Stadt hatte auch lange gezögert, sie durch Veröffentlichung überhaupt in Kraft setzen zu lassen. Dazu war erst eine Anfrage von uns nötig. Einen Hinweis im Slider oder eine Werbung zur Beachtung auf der Startseite gab es auch nicht. Alles hier nachzulesen.
Also, laut Infofreiheitssatzung müssen die Sitzungsniederschriften veröffentlicht werden. Da dies nicht passiert, haben wir einen entsprechenden Antrag gestellt, der nächsten Montag am 21.11.2022 auf der Tagesordnung steht. Wir beantragen nichts weiter, als das zu tun, was ohnehin zu tun ist.
Aber Obacht, uffbasse!!! Der Passus in der Info-Freiheitssatzung enthält auch eine kleine Einschränkung: Informationen werden nur veröffentlicht, “soweit Rechte oder der Schutz der personenbezogenen Daten und öffentliche und private Belange dem nicht entgegenstehen“. Schauen wir uns das mal genau an: Es sind nämlich eigentlich zwei Einschränkungen: Erstens die DSGVO, was klar ist. Personenbezogene Daten sind geschützt. Da Stadtverordnete, im Gegensatz zu Bundestags- oder Landtagsabgeordneten, keinen Immunitätsschutz genießen, können Sie haftbar gemacht werden. Das eigentlich nur theoretisch, denn da gehört schon einiges dazu, bis es so weit kommt. Aber egal, nach der DSGVO können sie darauf bestehen, dass ihr Name in keiner Niederschrift erscheint. Das ist nicht weiter tragisch, denn Namen kann man auch schwärzen.
Die zweite Einschränkung ist dagegen ein Wischiwaschi-Erschlage-Alles-Passus! Denn der Satz „wenn öffentliche und private Belange dem entgegenstehen“ ist nirgendwo definiert oder auch nur erläutert. Was für Belange könnten das denn sein und was könnte mit „entgegenstehen“ bloß gemeint sein? Wir befürchten, es handelt sich um ein klassisches Hintertürchen. Wir sind gespannt, ob dies als Argument benutzt wird, um unseren Antrag wieder abzulehnen. Denn obwohl die Sitzungen ja öffentlich sind, ist Transparenz anscheinend bei unsereren Koa-Kollegen und -Kolleginnen, in Eintracht mit der Stadtregierung, äußerst unerwünscht.
Neidisch müssen wir auf Frankfurt schauen: Dort werden sogar Wortprotokolle von allen Sitzungen veröffentlicht.