Offenbach, den 20.05.2024

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten der Ofa-Fraktion die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.

Vorbemerkung:

In der Anlage „Lageplan“ zum zurückgezogenen Antrag zur Vermietung der Hafenmarina (2021-26/DS-I(A)0667) ist die zukünftige Lage der Marina auf der Nordseite festgelegt. Zur Zeit befindet sich die Marina auf der Südseite. Auf der Nordseite würden ihre Lärmemissionen jedoch für mehr Störungen für die Anwohner sorgen.

Hierzu haben wir folgende Fragen:

  1. Wer hat entschieden, dass die Marina von der Südseite auf die Nordseite verlegt werden soll?
  2. Was sind die Gründe?
  3. Wird die Stadt bei einer zukünftigen Ausschreibung diesen Plan beibehalten?

gez.
Dr. Annette Schaper Herget
Fraktionsvorsitzende