Herrn Stadtverordnetenvorsteher
Stephan Färber
im Hause

Magistratsanfrage nach § 50 der Geschäftsordnung
„Sommerstraßen“

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

gemäß § 50 HGO richtet die Stadtverordnete Dr. Annette Schaper Herget die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.

Vorbemerkung:

Am 22. Juni 2023 hat die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss 2021-26/DS-I(A)0511/1 gefasst. Danach wird der Magistrat beauftragt, zu prüfen und zu berichten, “wie die Wünsche von Bürger- und Nachbarschaftsinitiativen für eine sommerliche Nutzung von Wohnstraßen – insbesondere zur Veranstaltung von Straßenfesten, Einrichtung von Sommerstraßen oder Einzelmaßnahmen (z. B. Nachbarschaftsbänke, Begrünung) – unterstützt werden können“.

Hauptziel soll sein, den Verwaltungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger so niedrigschwellig wie möglich zu gestalten, um Bürgerengagement zu unterstützen.

Der Sommer steht bevor, und verschiedene Nachbarschaften überlegen, ob sie Sommerfeste organisieren wollen. Aber viele fühlen sich von den derzeitigen Verwaltungsvorschriften und Gebühren überfordert.

Hierzu bestehen folgende Fragen:

Frage 1:

Gibt es inzwischen Ergebnisse der Prüfung?

Frage 2:

Wann können wir mit dem Bericht rechnen?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Antwort:

siehe II-A-Bericht

Frage 3:

Braucht die Stadt ein Pilotprojekt, um einfachere und niederschwellige Bedingungen auszutesten?

Antwort:

Aufgrund der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten handelt es sich stets um Einzelfallentscheidungen, weshalb die Durchführung eines Pilotprojekts nicht zielführend ist.

Sabine Groß
Bürgermeisterin

Paul-Gerhard Weiß
Stadtrat