10.4.2024

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten der Ofa-Fraktion die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.

Vorbemerkung:

Vielen Dank für die Antwort vom 22.03.2024 auf unsere Anfrage vom 23.02.2024 zu „Wohnraumpotential in Offenbach“! Dort heißt es :

„Zeitnah werden die Anmeldungen für folgende Bauvorhaben erwartet:

Der Investor versicherte uns aber in einem Gespräch, dass er auf keinen Fall dem Städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB für das Bauvorhaben „Leben am Ledermuseum“ zugestimmt hätte, wenn die Bedingung gewesen wäre, auch Sozialwohnungen bereitzustellen.

Hierzu haben wir folgende Nachfragen:

  1. Wie kommt dieser Widerspruch zustande?
  2. Was versteht man unter „mittelbarer Belegung“?

gez.
Dr. Annette Schaper Herget
Fraktionsvorsitzende