03.12.2023

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten der Ofa-Fraktion die nachstehende Anfrage an Sie, den Stadtverordnetenvorsteher, mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.

Vorbemerkung:

Am 11.11.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss 2021-26/DS-I(A)0112/1 gefasst. Damit wurde der Stadtverordnetenvorsteher gebeten, zu prüfen und zu berichten,

1. Ob die Anfragen der Fraktionen und Stadtverordneten an den Magistrat durch das Stadtverordnetenbüro nach Eingang umgehend im PIO veröffentlicht werden können sowie die entsprechenden Antworten, sobald sie den anfragenden Fraktionen und/oder Stadtverordneten zugesandt werden. Sollte die Beantwortungsfrist verlängert werden, sollte dies ebenfalls im PIO vermerkt werden.

2. Ob das Stadtverordnetenbüro – auf der Grundlage von regelmäßig eigehenden Updates aus der städtischen Verwaltung – den jeweiligen Umsetzungsstand von Stadtverordnetenbeschlüssen (Stichtag 01.01.2021) im PIO veröffentlichen kann.

Der Mehrbedarf an personellen Ressourcen und finanziellen Mittel des Stadtverordnetenbüros sind darzustellen.

Hierzu haben wir folgende Fragen:

  1. Haben diese beiden Prüfungen stattgefunden?
  2. Ist inzwischen bekannt, welcher Mehrbedarf an personellen Ressoucen und finanziellen Mitteln hierfür erforderlich sind?
  3. Wann können wir mit einem Bericht rechnen?

gez.
Dr. Annette Schaper Herget
Fraktionsvorsitzende