Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

Anfrage der Ofa-Fraktion nach § 50 HGO

Vorbemerkung:

Am 24.03.2022 erklärte Herr Stadtrat Paul-Gerhard Weiß in seiner Antwort auf unsere Anfrage „ Schadstoffemissionen am Mainufer reduzieren“, dass „festzustellen sei, dass die alleinige Zuständigkeit für eine Landstromversorgung für die Schifffahrt derzeit beim Bund verortet ist.“ Dies lässt außer acht, dass die Stadt selbstverständlich beim Schifffahrtsamt eine Genehmigung für Stromanschlüsse beantragen kann und diese dann auch bekommen wird, wie uns das Schifffahrtsamt in einer Mail vom 24.01.2022 bestätigt hat:

„Sofern die Stadt Offenbach die Liegestellen mit Stromanschlüssen ausstatten möchte, habe ich hier grundsätzlich keine Einwände. Neben der hierfür notwendigen strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung gemäß § 31 Bundeswasserstraßengesetz ist auch eine wasserrechtliche Genehmigung seitens der Unteren Wasserbehörde notwendig. Da in diesem Bereich am Mainufer in Kürze seitens der Stadt Offenbach eine größere Deichsanierung ansteht, ergeben sich durch die umfangreichen Erdarbeiten für die Deichsanierung evtl. Synergieeffekte, die beim Verlegen der notwendigen Stromleitungen zwischen Deich und Ufer genutzt werden können. Sofern die Stadt Offenbach den Planungen näher tritt, stehe ich Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.“

Am 27.01.2022 erfolgte der Beschluss 2021-26/DS-I(A)0916/3 der Stadtverordnetenversammlung, dass der Magistrat in Gespräche mit dem Wasserund Schiffahrtsamt eintreten und sich für eine Landverstromung einsetzen soll.

In den Jahren 2023 bis 2025 sollen an verschiedenen Abschnitten des Deiches auf Offenbacher Stadtgebiet umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Hierzu haben wir folgende Fragen:

  1. Wann haben seit dem 27.01.2022 Gespräche mit dem Schifffahrtsamt stattgefunden?
  2. Wer hat mit wem kommuniziert?
  3. Was war das Ziel der Gespräche? Eine Genehmigung für Stromanschlüsse? Eine Finanzierungshilfe? Oder eine komplette Kostenübernahme von Dritten?
  4. Was sind die Ergebnisse der Gespräche?
  5. Sollen nun bei den umfangreichen Sanierungsmaßnahmen auch Stromleitungen verlegt werden?
  6. Wenn nicht, warum nicht?