03.12.2023

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten der Ofa-Fraktion die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.

Vorbemerkung:

Am 09.09.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss 2021-26/DS-I(A)0060/1 gefasst. Danach wird der Magistrat beauftragt, unter Einbeziehung der Zufahrtsberechtigten, ein Konzept zur Durchsetzung der Einfahrtsbeschränkungen in die Fußgängerzonen zu erstellen. Dies könnte beispielsweise mittels versenkbarer Poller und/oder eines Schrankensystems erfolgen.

Seit Jahren gibt es Unmut bei den Anwohnern einiger Fußgängerzonen wegen unerlaubtem Park- und Durchgangsverkehr unter Missachtung der Zufahrtsbeschränkungen, so z.B. in der Großen Marktstraße. Die Funktion der Fußgängerzone ist trotz intensiver Überwachung nicht durchsetzbar. Dies beeinträchtigt auch die Aufenthaltsqualität, insbesondere in der Innenstadt.

Hierzu haben wir folgende Fragen:

  1. Hat der Magistrat inzwischen ein Konzept zur Durchsetzung der Einfahrtsbeschränkungen in die Fußgängerzonen erstellt?
  2. Wenn nicht, warum nicht?
  3. Wann ist mit einem solchen Konzept zu rechnen?

gez.
Dr. Annette Schaper Herget
Fraktionsvorsitzende