13.08.2026

Betreff: Finanzielle Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan

Für die Beratung des Aufstellungsbeschlusses im Finanzausschuss bitte ich den Magistrat folgende Fragen schriftlich zu beantworten und/oder in der Ausschusssitzung zu erläutern:

Vorbemerkung

Für die Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss möchte ich lediglich sicherstellen, dass mögliche finanzielle Verpflichtungen oder Ansprüche gegenüber der Stadt zu dem jeweils relevanten Zeitpunkt berücksichtigt werden. Dabei gehe ich nicht davon aus, dass mit dem Aufstellungsbeschluss ein solches Risiko verbunden ist. Ich möchte dies jedoch für unsere Entscheidungsfindung ausdrücklich klären.

1. Entsteht allein durch den Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, bereits ein konkreter finanzieller Anspruch eines Grundstückseigentümers, Investors oder eines sonstigen Dritten gegenüber der Stadt?

2. Falls dies nicht der Fall ist: Gibt es aus Sicht des Magistrats einen anderen Grund, warum allein der Aufstellungsbeschluss bereits zu einer konkreten finanziellen Verpflichtung oder Haftung der Stadt führen könnte?

3. Falls sich erst im weiteren Bebauungsplanverfahren aufgrund einer konkreten Planung oder Planungsvariante ein mögliches finanzielles Risiko ergeben sollte: Wird dieses im weiteren Verfahren geprüft und bewertet?

4. Wird der Magistrat bei der weiteren Ausarbeitung der Planung darauf achten, mögliche finanzielle Risiken bereits bei der Entwicklung und Prüfung der Planungsvarianten zu berücksichtigen und – soweit möglich – durch eine entsprechende Ausgestaltung der Planung zu vermeiden oder zu minimieren?

5. Kann der Magistrat sicherstellen, dass ein solches finanzielles Risiko, sofern es sich im weiteren Verfahren tatsächlich ergibt, den Stadtverordneten vor der Entscheidung über den Bebauungsplan nachvollziehbar dargestellt wird und damit in diese Entscheidung einfließen kann?

6. Können die Stadtverordneten somit davon ausgehen, dass mit dem Aufstellungsbeschluss selbst keine konkrete finanzielle Verpflichtung oder Haftung der Stadt gegenüber Dritten begründet wird und mögliche finanzielle Risiken einer späteren konkreten Planung vor der Entscheidung über den Bebauungsplan geprüft und berücksichtigt werden?

Ich bitte darum, die Fragen möglichst konkret und jeweils einzeln zu beantworten, damit für die Stadtverordneten klar erkennbar ist, welche finanziellen Folgen gegebenenfalls bereits mit dem Aufstellungsbeschluss verbunden sind und welche möglichen Risiken erst im weiteren Bebauungsplanverfahren relevant werden können.



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