27.08.2026
Schreiben an den Magistrat
Kopie: Stadtverordnetenversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Beantwortung unserer Fragen zu möglichen finanziellen Risiken eines Aufstellungsbeschlusses hat wichtige Klarstellungen erbracht, insbesondere die eindeutige Aussage, dass der Aufstellungsbeschluss selbst keinerlei finanzielle Verpflichtungen der Stadt auslöst. Diese Feststellung ist für die politische Diskussion von zentraler Bedeutung.
Allerdings müssen wir darauf hinweisen, dass die vorgelegte Antwort in mehreren Punkten nicht den gestellten Fragen entspricht, sondern durch Verschleierung, Ausweichbewegungen und umfangreiche Abschweifungen die sachliche Einordnung erschwert. Dies führt dazu, dass die Antwort unterbewusst Eindrücke erzeugt, die mit ihrem eigenen Inhalt nicht übereinstimmen.
1. Wiederholte Ausweichbewegungen statt klarer Beantwortung
In nahezu jeder Antwort wird auf „fehlende Planungsziele“ verwiesen. Dieser Hinweis ist formal korrekt, beantwortet jedoch die meisten Fragen nicht, da sie sich ausschließlich auf die rechtlichen und finanziellen Folgen des Aufstellungsbeschlusses beziehen. Durch diese wiederholte Verschiebung des Fokus entsteht der Eindruck, ein Bebauungsplan sei grundsätzlich problematisch – obwohl die Fragen genau das nicht betrafen.
2. Abschweifende juristische Exkurse erzeugen falsche Eindrücke
Die Antwort enthält umfangreiche Ausführungen zu § 34 BauGB, § 1 Abs. 3 BauGB, „Negativplanung“ und weiteren Rechtsfragen, die nicht Gegenstand des Fragenkatalogs waren. Diese Abschweifungen tragen nicht zur Klärung bei, sondern erzeugen den Eindruck, ein Bebauungsplan sei rechtlich fragwürdig oder schwer zu begründen. Damit entsteht ein Bild, das mit den tatsächlichen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht übereinstimmt.
3. Eine zentrale Frage wurde nicht beantwortet: Achtet der Magistrat auf Kostenvermeidung?
Die Frage, ob der Magistrat bei der Aufstellung eines Bebauungsplans auf mögliche Kosten achtet und diese verhindert, wurde schlicht nicht beantwortet. Statt einer klaren Aussage wird auf fehlende Planungsziele verwiesen und die Zuständigkeit verneint. Damit bleibt offen, ob der Magistrat seine gesetzliche Pflicht zur Kostenminimierung und Risikovermeidung im Bauleitplanverfahren wahrnimmt.
Gerade diese Frage ist entscheidend, weil sie die Grundlage für die politisch verbreitete Behauptung bildet, ein Bebauungsplan könne hohe Kosten verursachen. Die Nichtbeantwortung trägt zur Verschleierung statt zur Klärung bei.
4. Die Antwort widerlegt unbeabsichtigt die verbreitete „Millionen Schimäre“
Die politischen Warnungen vor angeblichen „Millionenrisiken“ durch einen Bebauungsplan werden durch die Magistratsantwort nicht gestützt. Im Gegenteil: Die Antwort zeigt, dass diese Befürchtungen nicht auf Fakten beruhen. Durch die Art der Darstellung – Ausweichen, Abschweifung, Verschleierung – entsteht jedoch ein unterbewusster Eindruck, der diese unbelegten Befürchtungen eher verstärkt als ausräumt.
Erwartung an den Magistrat:
Für eine sachgerechte politische Entscheidung ist eine klare, transparente und auf die Fragen bezogene Darstellung erforderlich. Wir bitten daher um eine präzisere, unmittelbar auf die Fragen bezogene Ergänzung, insbesondere zu der Frage, wie der Magistrat im Bauleitplanverfahren seiner Pflicht zur Kostenvermeidung und Risikominimierung nachkommt.
Nur eine eindeutige und unverfälschte Darstellung ermöglicht es den Stadtverordneten, die Sachverhalte korrekt einzuordnen und unbelegte Befürchtungen auszuräumen.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Schaper-Herget