Offenbach, den 11.01.2026
Herrn
Stadtverordnetenvorsteher
Stephan Färber
im Hause
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten der Ofa-Fraktion die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.
Vorbemerkung:
Der Bundestag hat im Oktober 2025 den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, den sogenannten Bau-Turbo, gebilligt. Mit der Neuregelung soll die Schaffung von Wohnraum in Deutschland deutlich beschleunigt werden. Erlaubt werden soll damit für einen Zeitraum von fünf Jahren ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften.
Wenn eine Kommune sich entscheidet, den „Bau-Turbo“ anzuwenden, könnten zusätzliche Wohnungen bereits nach einer dreimonatigen Prüfung durch die Gemeinde zugelassen werden. Aufstellungen oder Änderungen von Bebauungsplänen sollen dann nicht mehr notwendig sein. Bauanträge gelten als genehmigt, wenn die Kommune nicht binnen drei Monaten ablehnt. Es besteht kein Rechtsanspruch, Bauanträge nach dem Bau-Turbo genehmigt zu bekommen.
Hierzu haben wir folgende Fragen:
- Sind aktuell Baugenehmigungen nach dem Bau-Turbo in Bearbeitung?
- Unterstützt die Stadt Bauanträge nach dem Bau-Turbo?
gez.
Dr. Annette Schaper Herget
Fraktionsvorsitzende