15.10.2025

Herrn Stadtverordnetenvorsteher
Stephan Färber
im Hause

    Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

    gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten der Ofa-Fraktion die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.

    Vorbemerkung:

    Nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt ist das Füttern von Wildtieren im Stadtgebiet verboten und wird mit bis zu 500 Euro bestraft. Das Verbot gilt auch für Tauben. Dies soll nach Aussagen der Stadt verstärkt kontrolliert werden.

    https://www.offenbach.de/buerger_innen/sicherheit-ordnung/meldungen/ordnungsamt-taubenfuetterung-verboten08.11.2024.php

    Hierzu haben wir folgende Fragen:

    1. Wie oft wurde in 2024 und 2025 eine Strafe wegen Taubenfütterung verhängt?
    2. Wie hoch waren die Einnahmen daraus?
    3. Warum steht auf den aufgehängten Schildern gegen Taubenfütterung, dass die Strafe 5.000 Euro beträgt? Sind es 500 oder 5000 Euro?

    gez.
    Dr. Annette Schaper Herget
    Fraktionsvorsitzende



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