Offenbach, den 19.09.2026

Herrn
Stadtverordnetenvorsteher
Sven Malsy
im Hause

    Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

    gemäß § 50 HGO richte ich die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.

    Vorbemerkung:

    In der Sitzung des USV am 20.08.2026 hat der Förster ein alarmierendes Bild gemalt, was passieren würde, wenn alle Entwässerungsgräben im Wald sofort geschlossen würden. Es würden vor allem Fichten und Kiefern in Wasserpfützen stehen, die sie nicht vertragen, und davon würden sie eingehen. Dies würde vor allem Bieber betreffen. Man bräuchte für eine Verjüngung des Bestandes mehrere Jahrzehnte.

    Aber wenn geeignete Bäume bereits Samen produzieren, können junge Bäume innerhalb weniger Jahre aufkommen. Man muss nicht unbedingt warten, bis daraus ein ausgewachsener Wald geworden ist.

    Das Hessische Waldgesetz verlangt bei größeren Kahlflächen sogar grundsätzlich eine Wiederbewaldung innerhalb von sechs Jahren – durch Naturverjüngung, Pflanzung oder Saat.

    Das Land Hessen beschreibt beispielsweise eine Wiedervernässung eines knapp zwei Hektar großen Quellmoores im Forstamt Hessisch Lichtenau. Dort wurden Fichten entfernt und die Entwässerungsgräben verfüllt. Die Wirkung – dauerhaft höhere Wasserstände und eine rasche Ausbreitung von Torfmoosen – war laut Landesregierung direkt erkennbar (https://hessen.de/presse/pressearchiv/hessens-waldmoore-werden-renaturiert).

    Hierzu haben wir folgende Fragen:

    1. Bei welchen konkreten Gräben würde ein Verschluss heute zu Schäden am vorhandenen Baumbestand führen? Können wir bitte eine Liste mit den betroffenen Flurstücken bekommen?
    2. Welche Baumarten wären betroffen?
    3. Wie viele Jahre müsste jeweils gewartet werden, bis eine Vernässung ohne diese Schäden möglich wäre?
    4. Sind die Vorfluter im Wald natürliche oder künstliche?
    5. Greift hier § 46Abs.1 Nr. 2 WHG oder §22 HWG?

    gez.
    Dr. Annette Schaper Herget
    Stadtverordnete

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