Offenbach, den 25.11.2024

Herrn
Stadtverordnetenvorsteher
Stephan Färber
im Hause

Anfrage der Ofa-Fraktion nach § 50 HGO

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten der Ofa-Fraktion die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.

Vorbemerkung:

Aus der Antwort auf unsere Anfrage „Stand der Renaturierung der Bieber – die Zweite“ vom 24.10.2024 geht hervor, dass Aufträge an einen Landwirt vergeben werden, die dieser im Rahmen der „guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft “ (§ 5 Bundesnaturschutzgesetz) selbst ausführt.

Kürzlich wurde auf der Wiese links der südlichen Bieber eine Wintermahd oder Wintermulch-Mahd durchgeführt (hundert Meter vor der letzten Brücke vor der Obermühle). Wie ja von der Oberen Naturschutzbehörde der Unteren Naturschutzbehörde mitgeteilt wurde, befindet sich dort ein Biberbau mit Nachwuchs. Die Mahd wurde entgegen §5 (2) 2. BNaSchG durchgeführt, denn die Mahd reicht bis an das Ufer der Bieber, statt einen Schutzabstand von zehn Metern einzuhalten. Dadurch ist die Biberrutsche, die vorher im Schilf versteckt war, jetzt offengelegt. Überhängende Baumäste wurden gekappt. Auf der Wiese finden sich seltene Orchideen und andere Blumenarten. Nun sieht sie aus wie mit schweren Baufahrzeugen durchwühlt. Wir können auf Wunsch gerne eine Fotodokumentation nachreichen.

Hierzu haben wir folgende Fragen:

  1. Wurde die Mahd von der Stadt oder von der Unteren Naturschutzbehörde veranlasst?
  2. Sieht die Stadt die Notwendigkeit, diesen Verstoß der Oberen Naturschutzbehörde zu melden?
  3. Plant die Stadt einen proaktiven Schutz der Biberrutsche?
  4. Plant die Stadt Maßnahmen, um solche Vorkommnisse zukünftig auszuschließen?

Dr. Annette Schaper Herget
Fraktionsvorsitzende