Offenbach, den 11.06.2025
Herrn
Stadtverordnetenvorsteher
Stephan Färber
im Hause
Anfrage der Ofa-Fraktion nach § 50 HGO
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten der Ofa-Fraktion die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.
Vorbemerkung:
In den Jahren 2020 und 2021 ist das Thema Lichtverschmutzung auch auf Gesetzesebene des Landes Hessen sowie der Bundesrepublik Deutschland angekommen. Die geänderten Naturschutzgesetze, z.B. HeNatG, heben die negativen Auswirkungen von zu viel Außenlicht insbesondere auf die Insektenwelt hervor und regeln Lichtemissionen in Schutzgebiete. Negative Auswirkungen treten beispielsweise für Insekten auf, die durch künstliches Licht aus ihrem Lebensraum abgezogen werden (Staubsaugerwirkung). Fatale Folgen sind das Fehlen der Nahrungsgrundlage für andere Tiere und das Fehlen der Bestäuber unserer Pflanzen. (siehe dazu auch: https://berlin.nabu.de/stadt-und-natur/stadtentwicklung/25753.html).
Aufgrund der Lage des Müllheizkraftwerkes im Wald sind davon sicher auch seltene und geschützte Insekten wie der Hirschkäfer und der Heldbock (Cerambyx cerdo) betroffen.
Das Müllheizkraftwerk verursacht starke Lichtemissionen, die auch in die Umgebung ausstrahlen. Hierzu gibt es eine Fotodokumentation des NABU Mühlheim und Offenbach am Main. Dabei sind auch taghelle Beleuchtungen von Flächen, während sie völlig ungenutzt sind. Es ist außerdem eine Insektenfalle aufgestellt zur vorsätzlichen Tötung von Insekten. Aus rechtlicher Sicht ist das Töten von Tieren, auch der nicht speziell unter Naturschutz stehenden Arten, ohne vernünftigen Grund durch die allgemeine Artenschutzvorschrift, § 39 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verboten. Für das Anlocken und Töten von Insekten mittels Fallen ist kein vernünftiger Grund erkennbar.
Natürlich benötigt das Heizkraftwerk in Betriebszeiten Licht für seine Tätigkeiten. Sicherlich gibt es gesetzliche Regelungen und oder Sicherheitsvorschriften zur Mindestbeleuchtung auch außerhalb der Betriebszeiten, die beachtet werden müssen. Eine intelligente Lichtlenkung vermindert aber die Abstrahlung zur Seite und in den Himmel durch richtige Ausrichtung und volle Abschirmung der Leuchten. Die richtige Lenkung verbessert auch massiv die Energieeffizienz der Beleuchtungsanlage. Wenn weniger Licht nach außen verschwendet wird, können Leuchtmittel mit geringerer Leistung verwendet werden. Um die Wirkung auf Insekten zu minimieren, muss die Außenbeleuchtung mit einer warmweißen Farbtemperatur von maximal 2.700 Kelvin (besser 1.700 Kelvin) und keinem oder einem geringen Blauanteil verwendet werden. Eine Steuerung über Bewegungsmelder hilft viel effektiver gegen Eindringlinge im Gegensatz zur Dauerbeleuchtung; zudem ist sie stark energie- und kostensparend.
Der Naturschutzbeirat hat hierzu am 20.11.2024 ein Schreiben an die EVO versandt.
Hierzu haben wir folgende Fragen:
- Warum wird das gesamte Gelände rund um das Heizkraftwerk so stark beleuchtet?
- Sollte dies aufgrund interner und/oder rechtlicher Vorgaben erforderlich sein, um welche konkreten Vorschriften handelt es sich?
- Gibt es Bemühungen, die Lichtemissionen zu verringern?
- Gibt es Bemühungen um eine intelligente Beleuchtung?
- Gibt es Bemühungen, den Blauanteil des Lichts zu senken?
- Wenn ja, welche?
- Wenn nicht, warum nicht?
- Gibt es die Insektenfalle noch?
- Wenn ja, warum wird die für nötig gehalten?
gez.
Dr. Annette Schaper Herget
Fraktionsvorsitzende