Offenbach, den 18.09.2024

Herrn
Stadtverordnetenvorsteher
Stephan Färber
im Hause

Anfrage der Ofa-Fraktion nach § 50 HGO

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten der Ofa-Fraktion die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.

Vorbemerkung:

In der Antwort auf unsere Anfrage vom 04.11.2022 heißt es:

„ Zu der gestellten Frage berichtet der Magistrat wie folgt:

Das Projekt befindet sich in der Genehmigungsplanung. Die Ergebnisse (im Entwurf) der floristischen und faunistischen Kartierung werden derzeit ausgewertet und Konfliktpotenziale ermittelt. Nach einer Konfliktanalyse erfolgt dann die Aufstellung des landschaftspflegerischen Begleitplans sowie der natur- und artenschutzrechtlichen Fachbeiträge.

Nach Fertigstellung aller erforderlichen Unterlagen soll der Antrag auf Plangenehmigung im Jahr 2023 beim Regierungspräsidium gestellt werden.“

Hierzu haben wir folgende Fragen:

Gez.
Dr. Annette Schaper Herget
Fraktionsvorsitzende