Offenbach, den 01.08.2026

Herrn
Stadtverordnetenvorsteher
Sven Malsy
im Hause

Anfrage der Stadtverordneten Dr. Annette Schaper-Herget (Ofa)

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

gemäß § 50 HGO richte ich die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.

Vorbemerkung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 11. November 2021 einen Beschluss gefasst, mit dem sich die Stadt zum Konzept der Schwammstadt bekennt und dessen Grundsätze für künftige Planungen verbindlich berücksichtigt (DS-I(A)0163/2). Er sieht u.a. vor:


Bei allen Planungen und Maßnahmen, die den Wasserhaushalt betreffen, ist das Konzept der Schwammstadt mitzudenken und zu berücksichtigen:  

Zur besseren Versickerung von Regenwasser müssen weitere Flächen entsiegelt und in ihrer Qualität verbessert werden, insbesondere gilt das für Flächen, die von Starkregenereignissen betroffen sind.

Dieser Beschluss ist politisch verbindlich, enthält aber weder Maßnahmenliste noch Finanzierung oder Zeitplan, auch kein Monitoring, Karten der Entsiegelungsflächen oder Erfolgskontrolle.

2022 hieß es in einer Pressemitteilung: „Die Stadt arbeitet derzeit an einem Konzept, das die Maßnahmen zur Schwammstadt zusammenfasst und eine gezielte Umsetzung möglich macht.“ (https://www.offenbach.de/buerger_innen/umwelt-klima/meldungen/klimaschutz-pflichtaufgabe25.10.2022.php)

Leider gibt es ein solches Konzept bis heute nicht. Das unterscheidet Offenbach von anderen Städten wie z. B. wie Berlin, Hamburg oder Kopenhagen, die umfassende Schwammstadtstrategien mit messbaren Zielen beschlossen haben.

Hierzu haben wir folgende Fragen:

  1. Welche Maßnahmen wurden seit dem Beschluss ausdrücklich als Umsetzung des Schwammstadtbeschlusses durchgeführt?
  2. Wie viele Quadratmeter wurden seit 2021 tatsächlich entsiegelt?
  3. Wie viele Quadratmeter sind seit 2021 versiegelt worden?
  4. Wie viele Kubikmeter Regenwasser werden heute zusätzlich vor Ort zurückgehalten?
  5. Gibt es städtische Bauprojekte, die wegen des Beschlusses geändert werden mussten?
  6. Welche Projekte konnten wegen technischer oder finanzieller Gründe nicht im Sinne der Schwammstadt umgesetzt werden?
  7. Ist noch geplant, ein eigenständiges Schwammstadtkonzept zu entwickeln oder wird dies weiterhin nur in Einzelmaßnahmen umgesetzt?

gez.
Dr. Annette Schaper Herget
Stadtverordnete



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