11.09.2025

Herrn
Stadtverordnetenvorsteher
Stephan Färber
im Hause

Anfrage der Fraktionen Ofa, CDU und Freie Wähler

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten Fraktionen Ofa, CDU und Freie Wähler die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist. Wir wären sehr dankbar, wenn wir die Antwort rechtzeitig vor dem nächsten Annahmeschluss (23. Oktober 2025) bekommen könnten.

Vorbemerkung:

Seit vielen Jahren wurden in Wahlkampfzeiten sechs Infostände der Parteien und Wählergruppen gleichzeitig am Wilhelmsplatz genehmigt. Es hatte dadurch nie Konflikte oder Reibereien gegeben, im Gegenteil, die meisten Wahlkämpferinnen und -kämpfer kooperierten freundschaftlich miteinander. Es gab auch keine Probleme mit dem freien Zugang zum Wochenmarkt. Diese Zahl von Wahlkampfständen ist bei einer Kommunalwahl auch erforderlich, weil die Wahlkampfzeit sechs Wochen dauert und erfahrungsgemäß viele Parteien und Wählergruppen kandidieren. Nur so ist eine Sichtbarkeit aller möglich.

Nun wurde in einem Mailwechsel mit einer Vertreterin der Verwaltung erwähnt, dass in Wahlkampfzeiten nur noch drei Infostände gleichzeitig auf dem Wilhelmsplatz genehmigt würden, und außerhalb der Wahlkampfzeiten nur noch einer, wobei eine Partei nur noch einmal im Monat einen Infostand genehmigt bekommt. In den „Richtlinien über die Werbung und Wahlsichtwerbung der Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen“ gibt es hierzu keine Regelung.

Wir bitten daher um Beantwortung nachstehender Fragen:

  1. Entspricht die o.g. neue Genehmigungsweise von Wahlkampfständen auf dem Wilhelmsplatz den Tatsachen?
  2. Wenn ja…wer hat über diese neue Regelung entschieden und die entsprechende Anweisung an die Abteilung „Sondernutzung“ des Ordnungsamts gegeben?
  3. Wenn ja…was sind die Gründe dafür?
  4. Wenn ja…wie kann mit dieser geringen Zahl von Infoständen noch das Recht der Parteien auf sichtbare Wahlwerbung gewährleistet werden?
  5. Wenn ja…handelt es sich bei dieser Regelung um Verwaltungshandeln, im Gegensatz zu Regelungen in den Richtlinien über die Werbung und Wahlsichtwerbung der Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen, die durch Beschlüsse der Stadtverordneten zustande gekommen sind?

gez.
Dr. Annette Schaper Herget (Ofa)
Andreas Bruszynski (CDU)
Dennis Lehmann (Freie Wähler)



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