Offenbach, den 28.11.2025
Herrn
Stadtverordnetenvorsteher
Stephan Färber
im Hause
Anfrage der Ofa-Fraktion
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten der Ofa-Fraktion die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.
Vorbemerkung:
In der Stadtverordnetensitzung am 06. November sagte Herr Oberbürgermeister Dr. Schwenke zum Thema Open Data Portal und Geoportal: „Ich habe ja viel Verständnis für private Hobbys. Aber es fällt mir wirklich, muss ich ganz ehrlich sagen, schwer zu ertragen, welche Bedeutung diesem Thema beigemessen wird“.
In der Offenbach-Post ließ er sich mit dem Satz zitieren: „Ein Blankoversprechen jederzeit alle Daten kostenlos zugänglich zu machen, können wir aber nicht abgeben, weil wir natürlich verhindern müssen, dass Großkonzerne durch unsere Daten Geld verdienen, während die Bürgerinnen und Bürger als ‚Besitzerinnen und Besitzer‘ der Stadt und damit eben auch ihrer Daten nichts bekommen.“ Dies steht im Widerspruch zu einer EU-Verordnung1 und den Vorgaben2 der Bundesregierung. Diese sehen vor, dass alle Daten, die mit Steuergeldern finanziert sind, grundsätzlich eine offene Lizenz haben müssen. Eine offene Lizenz erlaubt nicht, für Daten zu kassieren.
Herr Dezernent Weiß sagte in der gleichen Stadtverordnetensitzung zum gleichen Thema: „Und intern, das kann ich Ihnen sagen, ist das Geoportal schon gut angefüttert“.
Herr Markus Müller von der Stabsstelle Digitalisierung berichtete im HFDB vom 24. November über die Arbeit der Stabsstelle. Er erläuterte, dass man für das Open Data Portal nur die Daten des Amts für Statistik verwende, jedoch nicht die Daten aus dem Geoportal. Auf Nachfragen sagte er, dass er den Grund nicht wisse. Das habe das Dezernat I entschieden. Auch dies steht im Widerspruch zu der EU-Verordnung1 und den Vorgaben der Bundesregierung2. Diese sehen ausdrücklich vor, dass Daten aus der Kategorie „Georaum“ offene Daten mit einer offenen Lizenz sein müssen und daher in das Open Data Portal gehören. Die Verordnung hätte schon 2024 umgesetzt werden müssen.
1 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/138 DER KOMMISSION vom 21. Dezember 2022 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0138&from=DE
2 Bundesverwaltungsamt, Anforderungen an die Daten – Leitfaden: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Methoden/open_data_anforderungen_daten.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Hierzu haben wir folgende Fragen:
- Welche Daten möchte Herr OB Schwenke verkaufen, statt sie in dem Open Data Portal veröffentlichen?
- Welche Lizenz wird dafür vorgesehen?
- Warum sollen die Daten des Geoportals, das ja „schon gut angefüttert ist“, nicht im Open Data Portal veröffentlicht werden?
gez.
Dr. Annette Schaper Herget
Fraktionsvorsitzende