Offenbach, den 10.04.2026
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
gemäß § 50 HGO richte ich die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.
Vorbemerkung:
In der Antwort vom 26.03.2026 auf die Anfrage der Ofa-Fraktion vom 28.11.2025 zum Thema „Open Data Portal und Geoportal“ heißt es zur Teilfrage „Warum sollen die Daten des Geoportals, das ja `schon gut angefüttert ist´, nicht im Open Data Portal veröffentlicht werden?“:
„… Andere Datensätze liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen Fachämter, Eigenbetriebe und Stadtwerke. Wie diese im Hinblick auf Open Data / High Value Data zu behandelt sind obliegt der Prüfung und Entscheidung der jeweils zuständigen Stelle …“
Hierbei geht es um Daten im internen Geoportal der Stadt. Wie in der Vorbemerkung zu der oben zitierten Anfrage geschrieben, handelt es sich hierbei um Daten, die laut einer EU-Verordnung und den Vorgaben der Bundesregierung offene Daten mit einer offenen Lizenz sein müssen und daher in das Open Data Portal gehören. Die Verordnung hätte schon 2024 umgesetzt werden müssen.
Seit fünf Jahren gibt es die Stabsstelle Digitalisierung, die genau die Aufgabe bearbeiten soll, solche Daten in ein Open Data Portal zu überführen. Hierzu gehört auch die Aufgabe, die Datensilos in den einzelnen Fachämtern, Eigenbetrieben und Stadtwerken aufzubrechen und gemeinsame Standards und Schnittstellen für alle einzurichten.
Wie auch schon in der Vorbemerkung zu besagter Anfrage beschrieben, hat Dezernat I aber entschieden, dass dies nicht geschehen soll.
Hierzu haben wir folgende Fragen:
- Bei welcher Stelle liegt die Oberhoheit und Verantwortung über die Entscheidung, welche Daten in das Open Data Portal oder nur in das interne Geoportal aufgenommen werden sollen? Bei dem für Digitalisierung zuständigen Dezernat (derzeit Dezernat I), oder bei „Fachämtern, Eigenbetrieben und Stadtwerken“?
- Wie ist die Weigerung des Dezernats I, die Geodaten grundsätzlich in das Open Data Portal aufzunehmen, mit der EU-Verordnung 2023/138 zu vereinbaren?
- Wie ist die Festlegung, dass nicht das Dezernat I die Verantwortung trägt, sondern stattdessen untergeordnete Einheiten, mit der EU-Verordnung zu vereinbaren?
- Wie weit ist die Arbeit der Stabsstelle, Datensilos aufzubrechen und Schnittstellen für das Teilen von Datensätzen zwischen verschiedenen Verantwortungseinheiten zu ermöglichen, inzwischen fortgeschritten?
- Wie ist die Stabsstelle Digitalisierung zu Zeit besetzt? Ist eine Nachfolge für die ausgeschiedene Führungskraft gesichert?
gez.
Dr. Annette Schaper Herget
Stadtverordnete