25.11.2025
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten der Ofa-Fraktion die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.
Vorbemerkung:
In Bieber in der Nähe der Obermühle gibt es ein großflächiges Landschaftsschutzgebiet. Dort ist noch nicht mal das Grillen einer Bratwurst erlaubt. Aber in Flur 19 Stück 107 wurden in diesem Sommer Bauarbeiten, Einzäunungen und Rodungen vorgenommen. Im Flur 19 auf dem Stück114/5/6 wurden Magerwiesen abgetragen und andere wurden zugeschüttet. Jedoch gibt es Bestandsschutz nur für alte Errichtungen, die vor der Widmung als Landschaftsschutzgebiet errichtet worden sind.
Hierzu haben wir folgende Fragen:
- Sind der Unteren Naturschutzbehörden diese Veränderungen bekannt?
- Hat die Untere Naturschutzbehörde die Veränderungen genehmigt?
- Benötigt die Untere Naturschutz in diesem Fall Hilfe der oberen Naturschutzbehörde?
gez.
Dr. Annette Schaper Herget
Fraktionsvorsitzende