Offenbach, den 04.07.2025

Herrn
Stadtverordnetenvorsteher
Stephan Färber
im Hause

Anfrage der Ofa-Fraktion nach § 50 HGO

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten der Ofa-Fraktion die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.

Vorbemerkung:

Am 5. April 2025 ist die Änderung von § 22 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Kraft getreten. Es sieht eine Rückkehr zum d’Hondtschen Höchstzahlverfahren bei der Sitzzuteilung in kommunalen Parlamenten vor. Vorher galt das Verfahren Hare/Niemeyer, bei dem die Sitzverteilung dem Stimmenverhältnis sehr nahekommt und das damit den Wählerwillen am besten widerspiegelt. Beim d’Hondtschen Verfahren werden stattdessen die größeren Parteien bevorzugt. Damit wird indirekt wieder eine Sperrklausel eingeführt. Begründet wurde die Änderung damit, dass zu viele kleine Parteien in Kommunalparlamenten das Regieren erschwere. Mehrere Parteien haben Klagen gegen diese Änderung des KWG angekündigt. Die Landesregierung scheint sich nun auf diese Klagen vorzubereiten und scheint bei der Suche nach Gegenargumenten auf die Hilfe der Kommunen zu hoffen.

Die Fraktion im Römer Frankfurt hat ein Schreiben des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und für Heimatschutz (HmdI) vom 16. Mai 2025 auf dem Flur gefunden:1

Dieses Schreiben hat die Fraktion im Römer Frankfurt auf dem Flur gefunden.

Hierzu haben wir folgende Fragen:

  1. Ist dieses Schreiben auch beim Magistrat Offenbach eingegangen?
  2. Ist es schon beantwortet worden?
  3. Falls ja, können Sie uns bitte die Antworten zusenden?
  4. Spielt es für die Mehrheitsfindung in der Offenbacher Stadtverordnetenversammlung ein Rolle, wie viele Gruppierungen es gibt, solange eine Regierungskoalition eine Mehrheit hat?
  5. Bekanntlich stellt Ofa viele Anfragen und bekanntlich wird uns vorgeworfen, dass wir damit die Verwaltung „lahmlegen“ würden. Manche anderen Oppositionsfraktionen stellen gar keine oder nur wenige Anfragen. Hängt die Zunahme der Anfragen in dieser Legislatur damit zusammen, dass Ofa eine kleine Fraktion ist oder damit, dass die Ofa-Stadtverordneten recht fleißig in ihrer Arbeit sind?
  6. Gibt es infolge der Zahl von acht Fraktionen mehr Redebeiträge als früher?
  7. Ist die Sitzungsdauer im Vergleich zu früher gestiegen?
  8. Ist dies eine Folge der höheren Zahl von Fraktionen oder hat das andere Gründe?
  9. Können Sie uns auflisten, welche Fraktion im letzten Jahr wie viel Redezeit gebraucht hat?
  10. Ist der Magistrat in der Lage, belegbare Gründe für den Rücktritt von Mandatsträgern anzugeben, z.B. aus öffentlichen Rücktrittsbegründungen?
  11. Spielt bei den Gründen für die Rücktritte von Mandatsträgern die Zahl der Fraktionen eine Rolle?

1 https://www.die-fraktion.net/detailansicht/pm-die-fraktion-gegen-wahlgesetzaenderung

gez.
Dr. Annette Schaper Herget
Fraktionsvorsitzende



WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner