Offenbach, den 09.05.2025
Herrn
Stadtverordnetenvorsteher
Stephan Färber
im Hause
Anfrage der Ofa-Fraktion nach § 50 HGO
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten der Ofa-Fraktion die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.
Vorbemerkung:
In der Antwort auf unsere Frage „Aus welchem Budget soll die Reparatur der Wasserspiele finanziert werden?“ (Anfrage vom 16.04.2025) heißt es: „Es ist vorgesehen, den Auftrag der Reparatur des Hafenbrunnens über das Produktkonto 13010100.6165001160 „Instandhaltung Park- und Gartenanlagen“ zu erteilen. Die Formulierung „Maßnahmen bis 25.000,- Euro“ ist dabei kein Ausschlussgrund.“
In einer Mail an einen Bürger schreibt das Dezernat IV: „Die Debatte im Haushaltsausschuss bezog sich nicht auf eine Ablehnung der Reparatur, sondern auf die Frage zu Finanzierungsmöglichkeiten über die Haushaltskonten. Hier lag ein Missverständnis vor, so dass zwischen Verwaltung, Magistrat und Stadtverordneten die Fragestellung schnell und einvernehmlich gelöst werden konnte.“ Weder in der Stadtverordnetenversammlung, noch in den HFDB-Sitzungen, wurde diesbezüglich „ein Missverständnis einvernehmlich gelöst“.
Hierzu haben wir folgende Fragen:
- Was bedeutet die Formulierung „Maßnahmen bis 25.000,- Euro“, wenn sie bei dieser Finanzierung keine Bedeutung hat?
- Worin besteht das „Missverständnis“?
- Wer hat es wann mit wem „einvernehmlich“ gelöst?
gez.
Dr. Annette Schaper Herget
Fraktionsvorsitzende