Offenbach, den 20.12.2025

Herrn
Stadtverordnetenvorsteher
Stephan Färber
im Hause

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten der Ofa-Fraktion die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.

Vorbemerkung:

Der Bebauungsplan Nr. 536 A (Bieber Nord) sieht eine umfangreiche Fassadenbegrünung vor, für 25 % aller Außenwandflächen. Der Augenschein zeigt jedoch, dass diese Fassadenbegrünung kaum existiert und an vielen Fassaden überhaupt nicht in Angriff genommen wurde, obwohl die Häuser schon seit längerem bewohnt sind.

Hierzu haben wir folgende Fragen:

  1. Bis wann müssen die Vorgaben der Fassadenbegrünung umgesetzt sein?
  2. Werden die Vorgaben des Bebauungsplans überprüft?
  3. Wann hat die letzte Überprüfung stattgefunden und was ist das Ergebnis?
  4. Wie wird sichergestellt, dass die Vorgaben des Bebauungsplans erfüllt werden?

gez.
Dr. Annette Schaper Herget
Fraktionsvorsitzende



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