Offenbach, den 02.01.2025
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
gemäß § 50 HGO richten die Stadtverordneten der Ofa-Fraktion die nachstehende Anfrage an den Magistrat mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist.
Vorbemerkung:
Die Stadt hat den Bau des Stadions finanziert und fördert die Stadiongesellschaft, zuletzt im April 2024 durch Einlage in die Kapitalrücklage und Forderungsverzicht (Beschluss 2021-26/DS-I(A)0683). Es wird eine Quersubventionierung durch die Stadtwerke vorgenommen.
Die OFC Kickers 1901 GmbH ist ein Wirtschaftsunternehmen und unterliegt daher dem EU-Beihilferecht. Staatliche Beihilfen sind im Vertrag über die Arbeitsweise der EU geregelt (AEUV). Dort bestimmen die §§ 107 bis 109 die beihilferechtlichen Voraussetzungen.
Danach ist die Finanzierung der Stadioninfrastruktur beihilferechtlich relevant, denn es handelt sich um einen Eingriff in den Europäischen Binnenmarkt. Dieser ist der Wettbewerbsaufsicht der Europäischen Kommission zu melden.
Für die Einhaltung der Rechtsvorschriften ist der Mittelgeber selbst verantwortlich, also die Stadt Offenbach. Außer der Wettbewerbsaufsicht gibt es keine übergeordneten Institutionen, mit der die Beihilfe abgestimmt werden könnte.
Wenn die Stadt Offenbach ihrer Meldepflicht für die Infrastukturmaßnahme Fußballstadion nachgekommen wäre, dann wäre der Vorgang hier mit SA-Nummer (State Aid) zu finden: https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/public?lang=en bzw. in der Datenbank „https://competition-cases.ec.europa.eu/search“
Hierzu haben wir folgende Fragen:
- Wurden/werden die Investitionen für den Stadionneubau sowie der jährliche Verlustausgleich für die Stadiongesellschaft Bieberer Berg bei der Wettbewerbsaufsicht der Europäischen Kommission notifiziert?
- Wenn nicht, wurde geprüft, ob eine solche Notifizierungspflicht besteht?
- Welches Ergebnis hatte die Prüfung?
- Falls Sie zum Schluss gekommen sind, dass keine Notifizierungspflicht besteht, wie begründen Sie das?
- Sind der Stadt beihilferechtliche Probleme in Zusammenhang mit dem Stadion bzw. mit dem städtischen Verlustausgleich bekannt?
- Liegt nach Ansicht der Stadt Offenbach eine vom Berufsfußball genutzte Infrastruktur vor? (AEUV § 107)
- Wenn nicht, auf welcher Basis kommen Sie zu Ihrer Einschätzung?
- Liegt Ihnen zu der vom Berufsfußball genutzten Infrastrukturmaßnahme ein beihilferechtliches Gutachten vor? Wir bitten um Übermittlung des Rechtsgutachtens.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Annette Schaper Herget
Fraktionsvorsitzende