3. Juli 2025

In den über vier Jahren, die wir schon Stadtverordnete sind, hatten wir uns an die Stadthalle gewöhnt, aber in dieser Sitzung tagten wir dort zum letzen Mal. Denn nach den Sommerferien wird endlich der Sitzungssaal im Rathaus fertig renoviert sein. Wir sind gespannt, denn wir von Ofa haben da noch nie getagt. Der Denkmalbeirat, in dem Annette Mitglied ist, ist begeistert. Die früheren Schadstoffe konnten nach langer Mühe aufgespürt und eliminiert werden und es gibt eine Soundanlage mit bester Technik, die auch alle Schwerhörigen an allen Plätzen beglücken soll. Fehlt nur noch die Sitzordnung, aber wir haben Vertrauen, dass sie so ähnlich wird wie in der Stadthalle.

Aber zur Sache: Hier geht es zum Stream1 und zur Tagesordnung2.

Dieses Mal hat die Sitzung wieder sehr lange gedauert, erst um Mitternacht waren wir wieder zuhause, weil die Tagesordnung sehr lang war und es viel Diskussionsbedarf gab. Wie immer haben wir sehr viel Gegenwind bekommen, wie immer stand die Einheitsfront der Koa geschlossen, wie immer zählten Argumente nicht. Gegenreden gingen nicht auf Argumente ein und behaupteten viele Unwahrheiten. Trotzdem viel Spaß beim Lesen!

Tagesordnung: Der Antrag der BI Bieber-Waldhof wird abgesetzt

Der Tagesordnungspunkt 273 (Leitlinien zur Bürgerbeteiligung der vorbereitenden Untersuchungen im Baugebiet Bieber-Waldhof) wurden an den Magistrat zurückverwiesen. Hierzu wollen wir einiges erläutern:

Die Bürgerinitiative auf dem Bieberer Markt

Seit 2023 gibt es für Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit, auch Anträge an die Stadtverordnetenversammlung zu stellen. Die Einzelheiten werden durch die Leitlinien für Bürgerbeteiligung4 geregelt. Eine Bedingung ist, dass man seinem Antrag 142 Unterstützer-Unterschriften (UUs) beigefügt hat. Die Bürgerinitiative Bieber-Waldhof hatte einen Antrag vorbereitet. Im November 2024 hatte sie eine erste Version davon der „Service und Beratungsstelle für Bürgerbeteiligung“ vorgelegt, mit der Bitte um Beratung, ob ein solcher Antrag juristisch korrekt sei. Da waren die UUs noch nicht dabei. In der Zwischenzeit hatte die BI ihren Entwurf überarbeitet, und zu dieser Sitzung den Antrag dann eingereicht, mit 206 UUs.

Zu ihrem großen Erstaunen stand dann jedoch nicht der eingereichte Antrag auf der Tagesordnung, sondern die vorläufige Version3 vom November. Die beiden Versionen unterscheiden sich erheblich. Die Koalition hat dann auch eingesehen, dass man das nicht so stehenlassen kann. So kam ein einstimmiger Beschluss zustande, den Antrag an den Magistrat zurückzuweisen. So weit, so lustig!

Aber wir haben uns auch mal angeschaut, was der Magistrat dazu geschrieben5 hatte: Er empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Am Schluss der Empfehlung heißt es:

„Information zum Quorum:
Eine Unterschriftenliste zum Antrag liegt lt. der BI vor. Da die Beschlussvorlage eine Ablehnung des Antrages vorsieht, ist die Prüfung der Gültigkeit und Erreichung des Quorums von 144 gültigen Unterschriften nur dann notwendig, wenn die Stadtverordneten der Beschlussvorlage widersprechen und den Antrag für gültig erklären.“

Dies steht im Widerspruch zu den Leitlinien, in denen es stattdessen heißt:

„Für die Einleitung eines Bürgerbeteiligungsprozesses ist die Unterstützung des Vorhabens durch 142 Einwohnerinnen und Einwohner (die doppelte Zahl der Stadtverordneten) erforderlich.“

Der Magistrat hatte die UUs noch gar nicht, was er auch bestätigt, mit dem Satz, dass eine Unterschriftenliste „lt. der BI“ vorliegt. Er hat also die UUs überhaupt nicht geprüft, sondern trotzdem einen Bürgerbeteiligungsprozess eingeleitet.

Das lädt alle Bürger dazu ein, Anträge erst mal einzureichen, und sich nur dann die Mühe einer UU-Sammlung zu machen, wenn die Stadtverordneten dem Antrag zustimmen.

Eine Fortsetzung ist dann wohl in der nächsten Sitzung zu erwarten.


Gefahrenabwehr am Bieberer Berg

Dieser Antrag6 stand schon letztes Mal auf der Tagesordnung, und es war der dritte Anlauf, die Gefahrenabwehrverordnung zu verabschieden. In unserem Bericht7 dazu kann man die Hintergründe nachlesen. Weshalb die Koalition sie zurückgezogen hat, weiß sie wahrscheinlich selbst nicht. Jetzt gibt es endlich nach Jahren wieder eine rechtssichere Gefahrenabwehrverordnung.

Das ist jetzt der dritte Anlauf für eine aktuelle, nach neuster Rechtslage geltende Gefahrenabwehr-Verordnung. Bisher waren ja immer einige Klöpse drinnen. Einen haben wir schon bei der letzten rausgeholt mit unserem Ergänzungsantrag. Die Mühe, wie man den Fehler jetzt behebt, ohne unseren Antrag anzunehmen, gipfelt in der nur zweitbesten Lösung, den falsch formulierten Satz einfach zu streichen. Chapeau!

Jetzt gab es ja noch ein paar Nachfragen zum Inhalt, wie das denn mit den Eigentumsrechten in der Gefahrenabwehr zu verstehen ist.

Aus der Antwort: „Sie bekommen ihre Sachen zurück“ wird klar, dass die Frage gar nicht verstanden wurde. Hier erklärt nämlich § 64 I 2 HSOG (Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung ) alles. Man hätte das in der Antwort einfach zitieren können: Bei rechtmäßigen Maßnahmen der Gefahrenabwehr hat der Störer keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Jetzt hätten wir natürlich einen Ergänzungsantrag schreiben können, um die Gefahrenabwehrverordnung noch besser, klarer und verständlicher zu machen. Dann wäre es aber nicht mehr einfach zu machen gewesen, den Ofa-Antrag abzuschmettern, so mit einem Gegenantrag, einen Satz zu streichen. Und wir wollen ja auch, dass endlich eine der neusten Rechtsprechung angepasste, gültige Gefahrenabwehr beschlossen wird.

Deshalb haben wir auf einen Änderungsantrag verzichtet, um die Koa nicht in ein unauflösbares Dilemma zu stürzen, und um nicht zu riskieren, dass dieser Punkt wieder von der Tagesordnung abgesetzt wird. Es kann ja nach der Annahme trotzdem noch an der Gefahrenabwehr Verordnung vom Magistrat gearbeitet werden, ohne dass es dann ein Ofa Antrag ist.

Und wer Fragen hat bezüglich des Schadensersatzes für eine nicht genutzte Eintrittskarte, sollte einfach mal in die AGBs des OFC schauen. Viel Spaß!

Wie schon im vorigen Bericht erklärt, gab es einen Ergänzungsantrag von uns (die beste Lösung) und einen Änderungsantrag der Koa (die zweitbeste Lösung). Die wurde dann angenommen, weil sie den Vorteil hatte, dass sie von der Koa kam.


Stadtelternbeirat und Stadtschülerrat kommunalpolitisch stärker einbeziehen

Die CDU hat einen Antrag8 gestellt, dass der Stadtelternbeirat (SEB) als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss (JHA) sowie die Steuerungsgruppe Ganztag und die Verkehrskommission aufgenommen werden sollte. Der Antrag ist wohl eine Reaktion auf die Empörung, die die neue Regelung zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern hervorgerufen hat. Denn der Stadtelternbeirat hatte sich in einem Offenen Brief beschwert, dass er nicht einbezogen worden ist. Dazu mehr im folgenden Kapitel9.

Der Stadtschülerrat trifft sich mit Ofa im November 2024

Wir fanden und finden den Antrag gut, aber wir hatten die Beteiligung des Stadtschülerrats (SSB) vermisst. Das ging dem Stadtschülerrat genauso, und daher haben wir zusammen mit dem SSB einen weiteren Antrag10 für eine stärkere Einbeziehung des SSB gestellt.

In den Ausschüssen schlug die Koa vor, beide Anträge zusammen zu verhandeln. Wir hätten nichts dagegen gehabt, denn es ging ja um mehr Beteiligung der Betroffenen. Allerdings war die CDU dagegen. Uns war schon klar, warum die Koa das wollte. Sie hatte wohl vor, einen Abfangjäger für beide Anträge zu schreiben, also einen Änderungsantrag, der einen Teil der Anträge aufnimmt.

Da nun beide Anträge nicht zusammen verhandelt wurden, gab es nur einen Änderungsantrag für den CDU-Antrag. Immerhin stand dort ein Passus, dass der Magistrat prüfen solle, „in welchen kommunalen Gremien eine strukturelle Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen künftig möglich und sinnvoll ist.“ Das wäre ohne unseren Antrag wohl nicht passiert. Außer uns haben nur die Linken für den Antrag gestimmt.

Wir bedanken uns jedenfalls herzlich beim Vorsitzenden des Stadtschülerrats für die konstruktive Zusammenarbeit.

Wir von Ofa sind bekanntlich für mehr Mitbestimmung. Entscheidungen über die Köpfe von Betroffenen hinweg berücksichtigen nie in adäquater Weise alle unterschiedlichen Sichtweisen und schaden der Akzeptanz der Demokratie.

Eben haben wir über einen Antrag zu der Ganztagsbetreuung verhandelt, bei dem die Vorlage ebenfalls über die Köpfe der Betroffenen hinweg erstellt worden ist. Die CDU hat gerade eine stärkere Mitwirkung des Stadtelternbeirats gefordert. Diesen Antrag haben wir natürlich unterstützt. Es ist daher nur konsequent, auch für eine stärkere Beteiligung des Stadtschülerrats zu sorgen.

Dafür sprechen verschiedene Gründe: Die Schüler und Schülerinnen, die sich am SSR beteiligen, sind motiviert, sich an der Politik in Offenbach zu beteiligen. Es macht sich Frust breit, wenn sie merken, dass sie kaum mitdiskutieren dürfen. Was lernen die dann über die Politik? Nämlich dass andere über ihre Köpfe hinweg entscheiden. Wir haben aber ein großes Interesse daran, dass unser Nachwuchs von der Demokratie überzeugt wird.

Außerdem geht es oft genug um Sachverhalte, in denen die Schüler und Schülerinnen unmittelbare Erfahrungen haben und daher wertvollen Input geben können. Es lohnt sich, dann zuzuhören und die eigene Sichtweisen zu erweitern.

Wir haben uns also mit dem Vorsitzenden des Stadtschülerrats beraten, woraus dieser Antrag entstanden ist. Darin stehen drei Punkte:

  • Dem Stadtschülerrat Offenbach wird ein dauerhaftes Rederecht im Ausschuss für Kultur, Sport und Schule (KSS) eingeräumt. Denn dort wird ständig über Themen beraten, die junge Leute direkt betreffen.

  • Die Schulkommission soll künftig mindestens zweimal pro Schulhalbjahr tagen. Wir haben ja gerade erst gehört, welche massiven Probleme wir mit der Bildung in Offenbach haben und wie viele Baustellen es da gibt. Bisher hat die Schulkommission maximal einmal pro Jahr getagt. Wie will man da zu relevanten Ergebnissen kommen. Deshalb beantragen wir, dass diese Kommission öfter tagt, mindestens zwei mal pro Jahr

  • Schließlich ist es sehr unübersichtlich, welche Gremien und Beiräte sich sonst noch mit Themen befassen, die für junge Menschen in Offenbach relevant sind. In diese müsste der SSR eingebunden werden Wir beantragen, dass der Magistrat eine vollständige Übersicht erstellt, in der auch die jetzigen Rechte des SSR angegeben werden. Dies wäre hilfreich für weitere Überlegungen, wie die Mitbestimmung des SSR gesteigert werden kann. Auch für die Stadtgesellschaft fände solche Übersichten hilfreich.

  • Wir bitten Sie daher, unserem Antrag zuzustimmen.



Neuverteilung der Mittel für die Umsetzung des Rechtsanspruchs von Grundschulkindern auf Ganztagsbetreuung

 Im Herbst 2021 hat der Bundestag eine Novellierung Ganztagsförderungsgesetz verabschiedet. Es sieht vor, dass ab dem Schuljahr 2026/27 alle Grundschulkinder ein Recht auf Ganztagsbetreuung haben. Die Stadt ist nun verpflichtet, dieses umzusetzen. Bisher gab es in Offenbach eine Vielfalt, darunter die recht erfolgreichen Ganztagsklassen und Hortbetreuung. Die Schule wird vom Land finanziert, die Horte von der Stadt. Nun will die Stadt das Geld, das sie bisher für wenige Horte aufwendet, auf alle Schulen verteilen und die Horte abschaffen. Dazu hat sie einen Antrag11 gestellt. Das hat fatale Nebenwirkungen, bei der vor allem die Bildung der Kinder auf der Strecke bleibt.

Mit fünf Jahren ist das Kind bis in den späten Nachmittag im Kindergarten betreut, mit 6 steht es oft um 12:00 Uhr vor der Haustür. Der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule ist seit fünfzig Jahren überfällig und im Prinzip eine sehr gute Sache. Aber was wird daraus gemacht?

Die Stadt muss mit verschiedenen Randbedingungen umgehen: Erstens hat der Bundestag in Abstimmung mit dem Bundesrat vor vier Jahren beschlossen, dass es einen Rechtsanspruch der Eltern gegenüber dem öffentlichen Jugendhilfeträger auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder der Grundschule gib – der Rechtsanspruch der Eltern richtet sich NICHT gegen die Schule. Zweitens, und das war ebenfalls schon seit einigen Jahren abzusehen, dass die Finanzmittel in Offenbach immer knapper werden und man entsprechende Prioritäten setzen muss. Drittens gibt es seit Jahren bestehende Verträge, z.B. mit Schulträgern und Hortbetreibern, die eingehalten werden müssen und die auch keine Überraschung für die Stadt sind.

Es gab für das Land Hessen und die Stadt Offenbach also sehr viel Zeit, um die Umsetzung des Rechtsanspruchs für die Grundschulkinder und ihre Eltern in Offenbach für die Schulen und Kitas zu planen. Nun werden wir überrascht von einem Antrag, der offensichtlich nur in der Verwaltung, aber nicht unter Einbeziehung der Betroffenen, also der Eltern, der Hortbetreiber, der Schulen, der Träger und der Politik, also uns Stadtverordneten, entwickelt worden ist. Diese haben und hatten viele Fragen, die bis heute nicht beantwortet worden sind. Diese Intransparenz stößt bei allen Betroffenen auf Unverständnis. Der Elternbeirat hat dies bekanntlich in einem Offenen Brief beklagt, der Ihnen allen ja zugegangen ist.

Der Rechtsanspruch der Kinder bzw. ihrer Eltern umfasst eine mindestens achtstündige, bei Bedarf längere tägliche Betreuungszeit auch in den Schulferien mit Ausnahme der Schließtage. Er richtet sich gegen das Jugendamt und nicht gegen die Schule. Die Rechtslage ist dabei kompliziert, schulische Angebote unterliegen bei gebundenen Ganztagsschulen der Schulpflicht, offene Angebote am Nachmittag sind freiwillig und sind schulische Angebote oder hortähnliche Einrichtungen wie die Offenbacher Ganztagsklassen an den Grundschulen. Horte unterliegen dem Jugendhilferecht und brauchen eine Betriebserlaubnis, sie müssen in der Betreuung alle Qualitätsnormen des Jugendhilferechts wie das Fachkraftgebot mit gesetzlich geregelten Personalrelationen Erzieher/Kind einhalten. Das gilt auch für das Offenbacher Modell der Ganztagsklassen mit annähernd zwei Erzieher-Stellen in der Ganztagsklasse an der jeweiligen Grundschule.

Die Horte werden geplant und finanziert mit Betriebskostenzuschüssen durch den öffentlichen Jugendhilfeträger, also die Stadt, die Ganztagsklassen in Landesregie nach dem Pakt für den Ganztag oder nach den Ganztagsprofilen 1,2 und 3 sind durch das Staatliche Schulamt, also das Land Hessen, organisiert.

Da die Stadt sparen will, überrascht es nicht, dass sie möglichst viele Kosten auf das Land abwälzen will. Allerdings hat dies Nebenwirkungen, und die haben vor allem fatale Auswirkungen auf die Bildungschancen unserer Kinder. Außerdem kann das weitere finanzielle Folgen haben, die man jetzt noch nicht auf dem Schirm hat.

Dies möchte ich jetzt mal genauer erklären:

Erstens: Das Wohl unserer Kinder

Nach dem Hessischen Jugendhilfegesetz müssen pro 25 Kindern im Hort annähernd zwei ausgebildete Fachkräfte eingesetzt werden. Wenn das nicht möglich ist, müssen die Gruppen verkleinert werden. Bisher war dafür ein Betriebskostenzuschuss von 560 Euro pro Kind und Monat oder 6.720€ pro Jahr an die Träger (auch für den EKO mit den Ganztagsklassen) vorgesehen. Auch in den bisherigen Ganztagsklassen waren analog dazu zwei ausgebildete Fachkräfte eingesetzt. Mit diesen hat die Stadt einige Erfolge vorzuweisen. Nach dem Jugendhilfegesetz ist es Kindeswohlgefährdung, wenn die Betreuung ohne diese Fachkräfte stattfindet oder sie durch ungelernte Hilfskräfte ersetzt werden.

Mit der neuen Regelung wird diese Förderung ersetzt, Alle Horte und Offenbacher Ganztagsklassen fallen weg und dann zwar gibt es jetzt nur noch 500 Euro pro Kind und Jahr, also nur noch ein Zwölftel der Zuschüsse, die der Hort bekam! Das ist eine Kürzung um über 90 %. Grob umgerechnet sind das pro Stunde Betreuung und Kind nur noch etwa 25 Cent bei achtstündiger Betreuung oder 50 Cent bei vierstündiger. Mit so wenig Geld kann man keine Fachkräfte beschäftigen. Das benachteiligt vor allem Familien, in denen die Eltern nicht in der Lage sind, ihre Kinder bei ihrer schulischen Entwicklung zu unterstützen. Diese fallen also schon während der Grundschulzeit weit zurück. Für die bereits bestehenden Ganztagsklassen und die Hortbetreuung, die allmählich abgewickelt werden sollen, wird keine Alternative angeboten.

Es geht ja nicht nur um Aufbewahrung, sondern um Bildung. Von der Bildung unserer Kinder hängt unsere Zukunft ab, daran dürfen wir nicht sparen. Man muss sozial benachteiligte Kinder frühzeitig auffangen und alle Kinder fördern. Daher muss das Nachmittagsangebot weiterhin entsprechend hochwertig sein. Die Kosten kommen sonst später doppelt und dreifach auf uns zurück: Die Schulabbrecherquote würde steigen, und später massive Kosten verursachen wie z.B. Eingliederungshilfe und Sozialausgaben. Der Gesellschaft würden zukünftige Fachkräfte verloren gehen.

Im Hessischen Schulgesetz §3 Abs. 9 heißt es: „Die Schule ist zur Wohlfahrt der Schülerinnen und Schüler und zum Schutz ihrer seelischen und körperlichen Unversehrtheit, geistigen Freiheit und Entfaltungsmöglichkeit verpflichtet. Darauf ist bei der Gestaltung des Schul- und Unterrichtswesens Rücksicht zu nehmen.“

Mit der jetzt beantragten Regelung und Einführung einer Billigstbetreuung ist dieses Kindeswohl eklatant verletzt, sowohl nach dem Jugendhilfegesetz als auch nach dem Schulgesetz.

Zweitens: Schulpflicht und Freiheit der Bildung

Kinder und Neigungen sind unterschiedlich, daher müssen auch Förderangebote unterschiedlich und frei wählbar sein. Wir haben großartige Vereine, die naturgemäß lieber die motivierten Kinder aus ganz Offenbach fördern und zu Leistungen bringen als nur als Betreuer einer desinteressiert Schulklasse abgestellt werden. Diese sind Sportvereine, z.B. der Samurai, der in der Bundesliga ist, oder Tanz- und Theatervereine, z.B. Locomotion und nicht zuletzt auch die Musik- und Jugendkunstschule. Diese bieten Nachmittagsprogramme und Unterricht an, die nicht in die Abendstunden verlegt werden können, weil dann die Kinder platt sind und sich erholen müssen. Das kann nicht dadurch ersetzt werden, dass diese Angebote in verschiedene Schulen verlagert werden, nur weil es jetzt eine Ganztagsschulpflicht gibt. Kinder und ihre Eltern müssen weiterhin frei aus all diesen Angeboten wählen und sie auch schon am Nachmittag wahrnehmen können.

Völlig unklar in diesem Antrag ist, ob hier das Schulrecht mit Schulpflicht oder das Jugendhilferecht oder vielleicht eine Mischform greift.

Drittens: Bestehende Verträge mit Trägern und Einrichtungen

Die Offenbacher Schul- und Betreuungslandschaft ist vielfältig: Es gibt unterschiedliche Bildungskonzepte und Stadtteile. Außerdem gibt es öffentliche sowie freie Träger. Daraus resultieren unterschiedliche Bedarfe, die bei einer Verteilung berücksichtigt werden müssen Das ist wichtig für eine freie und pluralistische Gesellschaft.

Diese Träger brauchen Planungssicherheit: Wie viele Kräfte können sie für welche Aufgaben einstellen? Das ist bisher völlig unklar.

Wir haben uns bei einigen Trägern erkundigt und dabei große Unsicherheit festgestellt: Ein besonders krasses Beispiel, wie ein Schulträger nicht behandelt werden dürfte, ist die freie Erasmus-Schule. Auch freie Schulen wie Erasmus und die Marienschule brauchen staatliche Gelder, erstens, weil sie der Stadt Schüler und Schülerinnen abnehmen, die sonst die Stadt selbst beschulen muss und zweitens, weil die Aufgaben sonst nicht zu stemmen sind. Darauf besteht nach der Verfassung ein Anspruch.

Also, bekanntlich war die Stadt sehr glücklich, als die Erasmusschule nach Offenbach kam, weil sie dadurch entlastet wurde. Die Erasmus-Schule wollte dann erweitern und konnte durch Vermittlung der Stadt das Gelände des ehemaligen Polizeipräsidiums kaufen. Allerdings mussten die Baukosten gestemmt werden. Dies wurde möglich mit Hilfe eines Kredits. Den hat die Erasmus-Schule bekommen, weil es 2018 einen Magistratsbeschluss gab für eine Finanzierungszusage für insgesamt 270 zusätzliche Kindertagesstättenplätze ab 2022. Erst daraufhin hat die Erasmus GmbH angefangen zu bauen, im guten Glauben, dass man einem Magistratsbeschluss aus Offenbach trauen kann. Vom Land bekommt die Schule übrigens keinen Cent für den Ganztagsbetrieb.

Ich habe bei der Erasmus-Schule angefragt, die mir eine Kopie des Magistratsbeschlusses gemailt hat. Die Schule ist also darauf angewiesen, diese Hortplätze zu schaffen, sonst fällt die Finanzierung des neuen Schulbaus. Zusammen mit den schon bestehenden 100 Hortplätzen würden noch einmal 100 weitere Hortplätze geschaffen. Bekanntlich ist der Bau noch nicht fertig. Beim Richtfest im September hat die Bürgermeisterin noch eine Festrede gehalten, aber danach konnte die Erasmus-GmbH keinen Kontakt mehr zur Stadt bekommen. E-mails oder Telefonate werden nicht beantwortet. Es besteht dort also komplette Planungsunsicherheit.

Wenn der Hort wegfiele, hätten die betroffenen Eltern einen Rechtsanspruch gegenüber dem Jugendamt, also der Stadt.

Kann man so einen Schulträger behandeln?

Auch andere Schulen hängen in der Luft und wissen nicht, wie sie weiter planen sollen, auch Horte und die dort beschäftigten Fachkräfte.

Aus diesen verschiedenen Gründen lehnen wir diesen Antrag aus vollem Herzen ab. Diese Pläne wären zum Schaden für unsere Kinder und ihre Zukunft.

Bitte stimmen Sie dieser unsäglichen Billigbetreuung unserer Kinder nicht zu!

Mehrere Gegenredner und -rednerinnen waren stolz darauf, dass die Stadt die bisherigen Mittel für die Horte nicht auch noch kürzt. Sie gingen aber nicht darauf ein, dass es sich in Zukunft kaum noch um Bildung, sondern stattdessen nur noch um Aufbewahrung handelt. Die SPD sah kein Problem, auch die Erasmus-Kinder würden weiter betreut werden können. Auf die gebrochene Magistratszusage ging die Rednerin nicht ein, auch nicht auf die Konsequenzen, die dies für die Finanzierung des Schulbaus hat. Recht geben wir ihr, dass das Land viel mehr dazu geben müsste.

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Herr Weiß beschwerte sich über unsere Anfrage12 zum Thema mit 35 Unterfragen, die doch alle in einer Sitzung des KSS beantwortet worden seien. Nein, das waren sie eben nicht! Deshalb haben wir ja die Anfrage gestellt. Es gibt außerdem viele Betroffene, die diese Antworten sehr interessieren und die sie für ihre Planungen brauchen. Aber wenn die Antworten alle vorliegen, dürfte es ja ein Leichtes sein, sie uns gerade mal zuzuschicken. Er warf uns dann vor, dass wir nicht betont hätten, welche große Aufgabe das sei, und dass es ein Skandal sei, dass die Kommunen nicht besser finanziert seien. Das finden wir zwar auch, aber das zu betonen, sehen wir nicht als unsere Aufgabe. Wir machen uns Sorgen um die Bildungschancen unserer Kinder. Und wir hätten behauptet, dass es jetzt eine Ganztagsschulpflicht gebe. Das könne jede Schule für sich entscheiden. Nein, Annette hat nur gesagt: „Völlig unklar in diesem Antrag ist, ob hier das Schulrecht mit Schulpflicht oder das Jugendhilferecht oder vielleicht eine Mischform greift.“ Und wo das der Fall ist, nämlich in Schulen mit dem Profil drei, „kommen die Angebote in die Schule“, also die Musikschule, die Sportvereine und mehr. Das haben wir auch nicht bestritten. Er hat offensichtlich die Rede nicht verstanden. Uns geht es um die verlorene Flexibilität, als darum, dass manche Aktivitäten sich sehr ändern würdem, wenn die Angebote in die Schulen kommen. Wenn z.B. ein Kind gern Fußball spielt, aber das Problem hat, dass in seine Schule der Judoverein kommt, und ein anderes gerne Judo trainieren würde, aber in seiner Schule nun mal Fußball gespielt wird. Oder wenn ein Kind Geigenunterricht nimmt und dafür jeden Tag üben möchte, dann geht das nicht erst nach 18:00 Uhr. Dafür kommt die Musikschule nicht in die Schulen. Kurz, er war empört über die Kritik und war sich sicher, dass man das alles ganz großartig macht. Über die Qualitität der zukünftigen Bildung kam kein Wort.

Wir fürchten, dass wir in ein paar Jahren die Folgen sehen werden. Auch jetzt schon ist der Bildungsbericht13 in Offenbach eine Katastrophe.



Katzenschutzverordnung

Bild: Sora

Alle Jahre wieder! Zum dritten Mal haben wir den Katzenschutzantrag14 gestellt. In Frankfurt brauchte es fünf Anläufe, bis es endlich eine Katzenschutzverordnung (KSV) gab. Wir werden diesen Antrag jedes Jahr stellen, mal sehen, ob wir mehr oder weniger Anträge als die Frankfurter brauchen.

Hier sind die Berichte zu unseren bisherigen KSV-Anträgen: Bericht 202315 und Bericht 202416.

Dieses Mal hat der Nabu ein weiteres Argument17 geliefert, und der Kreisverband Offenbach e.V. hat dazu auch einen Offenen Brief geschickt: Freilaufende Katzen stellen ein erhebliches Problem für die Ökosysteme dar. Schätzungen besagen, dass jedes Jahr bis zu einem Drittel der Vogelpopulation in den Städten und im Umkreis von 500 m zu bebauten Flächen jedes Jahr Katzen zum Opfer fallen. Damit sind Katzen die mit Abstand häufigste Todesursache von Vögeln, gefolgt von Glasscheiben, Straßenverkehr, Stromleitungen, Krankheiten und von anderen Beutegreifern.

Alle Jahre wieder! Diesen Antrag stellen wir jetzt zum dritten Mal. In Frankfurt hat es fünf mal einen Antrag gebraucht, bis er angenommen wurde. Also, steter Tropfen höhlt den Stein.

Einige unserer Argumente kennen Sie ja schon von den letzten beiden Malen, deshalb fasse ich sie jetzt nur kurz zusammen:

1. Das Problem wächst in Offenbach: Im letzten Jahr gab es 242 Zugänge von Katzen im Tierheim Offenbach. 2023 waren es noch 172. Wegen der fehlenden Rechtsgrundlage, sprich einer Katzenschutzverordnung, kann das Tierheim die Katzen erst nach einem halben Jahr kastrieren, was erhebliche Kosten und Aufwand bedeutet. Von den 242 Zugängen im letzen Jahr konnten nur 93 kastriert werden.

2. Es wurde gesagt, der bürokratische Aufwand sei zu hoch. Falsch, es gibt fix und fertige Handreichungen des Landes Hessen, die man nur übernehmen muss. Die Links stehen in unserer Antragsbegründung im PIO.

3. Man könne die KSV nicht kontrollieren. Das ist richtig, aber sie nützt trotzdem: Denn sie gibt dem Tierheim eine Rechtsgrundlage für eine Kastration. Und viele Katzenhalter und -halterinnen sind gesetzestreu und folgen solchen Empfehlungen.

4. Andere Kommunen hätten schlechte Erfahrungen gemacht. Falsch: es reicht nicht, mal mit einer einzigen Kommune telefoniert zu haben, in der ein Verwaltungsmitarbeiter so etwas behauptet. Das Gegenteil ist richtig, die große Mehrheit der Kommunen berichtet über einen Rückgang der wilden Populationen.

5. Das eine KSV „Quatsch“ sei, haben die Grünen 2023 gesagt. Letztes Jahr haben sie dagegen zugegeben, dass sie wichtig und eine gute Idee sei. Aber in ihrem Abstimmungsverhalten folgen sie nicht dem „besten Wissen und Gewissen“, sondern dem Fraktionszwang mit dem Zweck des Machterhalts der Koalition.

Und dieses Jahr hat der NABU Kreisverband Offenbach ein weiteres, sehr wichtiges Argument beigesteuert, nämlich:

6. Freilaufende Katzen stellen ein erhebliches Problem für die Ökosysteme dar. Schätzungen besagen, dass jedes Jahr bis zu einem Drittel der Vogelpopulation in den Städten und im Umkreis von 500 m zu bebauten Flächen jedes Jahr Katzen zum Opfer fallen. Damit sind Katzen die mit Abstand häufigste Todesursache von Vögeln, gefolgt von Glasscheiben, Straßenverkehr, Stromleitungen, Krankheiten und von anderen Beutegreifern.

Im Landkreis Offenbach hatten bis April 2025 folgende Kommunen bereits eine KSV: Egelsbach, Hainburg, Langen, Mainhausen und Seligenstadt.

Die Kommunen, die schon eine KSV In Verabschiedung haben, sind: Dietzenbach, Dreieich, Heusenstamm, Neu-Isenburg, Obertshausen, Rödermark, Rodgau.

Derzeit noch ungeregelt sind nur Mühlheim und Offenbach Stadt.

Eine KSV dient nicht nur dem Tierschutz, sondern auch dem Naturschutz. Deshalb bitte ich Sie, dieses Mal nach bestem Wissen und Gewissen abzustimmen.

Die Gegenrede hielt wieder der gleiche Grüne, der beim ersten Mal (2023) eine KSV noch selbstgerecht als „Quatsch“ bezeichnet hatte und beim zweiten Mal (2024) dann zugegeben hatte, dass sie eine gute Idee sei, man sich aber nach den Wünschen der SPD und FDP richte. Jetzt beim dritten Mal wiederholte er, dass man nun mal der Koa-Disziplin gehorche. Nur die SPD und die FDP seien schuld, dass die Grünen nicht zustimmten.

Bekanntlich kritisieren wir das Demokratieverständnis der Grünen und ihrer Koa-Freunde schon lange. Dieses Mal müssen wir aber auch ihr Logikverständnis kritisieren. Der grüne Redner sagte, dass es „für beide Seiten Argumente gab“, die man abwägen müsse. Das klingt so, als ob die Gegner einer Verordnung valide Argumente hätten. Allerdings sind diese Argumente widerlegt, wie Annette in ihrer Rede deutlich erklärt hat. Wenn man meint, die schon widerlegten Argumente noch mal „abwägen“ zu müssen, ohne auf die Widerlegung einzugehen, dann ist das so, als ob der eine sagt „die Erde ist eine Scheibe“ und der andere ausführlich erläutert, warum sie eine Kugel ist. Dann kommt ein Dritter, und sagt: „weil es eben eine Abwägungsentscheidung ist, richten wir uns nach der Mehrheit unserer Partner“. So macht man Fake News gesellschaftsfähig, und so läuft das heutzutage leider mit vielen Politikthemen. Besonders in den USA, wo auf einmal wissenschaftliche Erkenntnisse nicht mehr zählen, weil eine Mehrheit eine andere Meinung hat, z.B. beim Thema Impfschutz. Eine redlichere Argumentation wäre zumindest auf die Argumente der Befürworter eingegangen und hätte versucht, nachzuweisen, dass diese nicht stimmen. In der Wissenschaft macht man das so, aber leider nicht in der Politik. Stattdessen versuchte der Redner, sich über unsere Hartnäckigkeit lustig zu machen, wichtiger sei es, Zeit zu sparen.

Wir fragen uns, wie die Grünen-Wähler das finden, dass ihre Partei hilft, den Mehrheitswillen auszuhebeln und gar nicht bemerkt, welchen Schaden sie damit der Demokratie zufügt. Und dass sie für den Machterhalt Fortschritte im Tierschutz und Naturschutz in den Wind schlägt.

SPD und FDP machten sich nicht die Mühe, ihre Ablehnung irgendwie zu erklären, sondern überließen das zum dritten Mal den Grünen, die es ja dann auch nicht erklärt haben.

Für unseren Antrag haben wir und die Linken gestimmt.



Je größer das Parlament, desto demokratischer?? Bild: Sora

Parlament verkleinern und Ortsbeiräte schaffen

In Offenbach sind über die Jahre von verschiedenen Fraktionen immer wieder Anträge zur Prüfung von Ortsbeiräten eingebracht worden. In mehreren Stadtteilen wünschen sich die Bewohner schon seit längerem Ortsbeiräte. Aber diese Anträge sind immer wieder abgelehnt worden, was uns nicht überrascht.

Ortsbeiräte hätten den Vorteil, dass die Mitglieder die spezifischen Probleme ihres Ortsteils besser kennen. Viele hessische Großstädte haben seit der Einrichtung der Ortsbeiräte gute Erfahrungen gemacht, auch in unserer Nachbarkommune Frankfurt. Mehr Mitwirkungsmöglichkeiten vor Ort würde die Akzeptanz der Demokratie erhöhen, die ja in Offenbach immer weiter sinkt, wie man an der Wahlbeteiligung sieht.

Man könnte stattdessen die Zahl der Stadtverordneten verkleinern. Das würde Geld sparen und auch nichts ändern, weil viele Stadtverordnete nicht viel mehr tun als ihre Stimmkarte nach Vorgaben zu heben.

Deshalb haben wir die Prüfung von Ortsbeiräten und die Verkleinerung der Stadtverordnetenversammlung beantragt18.

Demokratie stärken! Das ist eine gute Idee!

Und dazu haben Parteien ja auch Ideen. Die einen wollen das Stadtparlament verkleinern, andere wollten Ortsbeiräte einführen. Und wir wollen beides, weil es zusammengehört.

Unsere Landesregierung hat jetzt die tolle Idee gehabt, die Hürden und die Fristen zur Verkleinerung von Stadtparlamenten zu kappen und verkürzen. Also ist jetzt der ideale Zeitpunkt für diesen Antrag. Und er spart noch richtig Geld, so ca. eine 1/4 Million Euro. Also beste Voraussetzungen, dass alle freudig ihre Kärtchen für die JA-Stimmen heben.

Jetzt ist es aber auch so, dass die Landesregierung meint, durch demokratische Vielfalt im Stadtparlament würde das Durchregieren erschwert. Deswegen möchte sie am liebsten möglichst eine 5 % Klausel wieder einführen. Dazu hat sie einen ersten Schritt ergriffen, nämlich das bisherige Auszählungverfahren, Hare-Niemeyer, durch ein anderes zu ersetzen, das de Hhondt-Verfahren, das kleinere Parteien benachteiligt. Da sind jetzt Klagen anhängig. Also, es wird spannend und interessant, wer jetzt für und dagegen stimmt.

Danke

Die Reaktionen waren, wie erwartet, sehr wütend. Der neu in die FDP Übergewechselte behauptete, dass eine Verkleinerung der Zahl der Stadtverordneten ein Abbau der Demokratie sei. Sein Demokratieverständnis ist also, dass mehr Leute Anträge nicht lesen, aber abnicken!

Er bescherte uns auch ein Deja-Vu-Erlebnis. Denn anscheinend muss man sich als frisch übergewechselter Stadtverordneter erst mal profilieren, wenn man nicht nur Hinterbänkler sein will. Das hat kürzlich ja schon mal einer vorgemacht19, der die Linken verlassen hat und zur SPD übergewechselt ist: Man beschimpft erst mal die Ofa! Dann ist Koa-Applaus sicher, egal, was man da behauptet. Da unser Antrag nicht genug Material zum Beschimpfen hergab, suchte er sich etwas, was er schon in anderen Koa-Schimpftiraden gehört hat. Ob das zum Thema passte? Egal!

Er kopierte also die Lieblingsbehauptung des neuen SPD-Mitglieds20 und des Oberbürgermeisters21 und ereiferte sich, dass wir ein abgrundtiefes Misstrauen gegen die Verwaltung hätten, „dass es dort irgendwie nicht mit rechten Dingen zugehen würde“. Auch die Grünen22 haben diese Unterstellung schon aufgriffen, die FDP mit ihrem neuen Mitglied jetzt also auch. Alle meinen damit unsere häufigen Forderungen nach mehr Transparenz. Die FDP23 hatte ja schon öfter verlangt, dass wir doch mal mehr Vertrauen haben sollten, dass Beschlüsse auch ohne Transparenz stets vorbildlich umgesetzt würden. Nach dieser Logik wäre Oppositionsarbeit völlig unnötig. Kurz, die Schimpftirade hatte zwar nichts mehr mit dem Antrag zu tun, erfüllte aber ihren Zweck, das Standing des Redners in der Koa zu festigen.

Er unterstellte dann noch, unsere Forderung nach Ortsbeiräten sei nur ein Feigenblatt für unseren Wunsch, das Parlament zu verkleinern. Unsere Begründung, dass die Ortsbeiräte ihre eigenen Interessen besser kennen würden, fand er beleidigend, denn seiner Ansicht nach unterstellten sie, dass die Stadtverordneten zu wenig Ahnung von den Stadtteilen hätten. Da muss man sich nur mal vorstellen, dass ein Ortsbeirat Bieber über die Bebauung Bieber-Waldhof mitbestimmen dürfte, oder ein Ortsteil Bürgel über das Parkraumkonzept oder ein Ortsteil Hafen über die Vergabe der Hafenmarina. Die Koa weiß ganz gut, warum sie wirklich dagegen ist, sie hätte es dann nämlich mit mehr Mitbestimmung zu tun und das Durchregieren würde erschwert. Die vielen anderen Kommunen, die Ortsteile haben, haben ja dann ganz bedauernswerte Stadtverordneten, weil die durch die Einrichtung beleidigt worden wären.

Links in diesem Beitrag:

  1. https://media.video.taxi/embed/vU4ETtmdPgNv
  2. https://pio.offenbach.de/index.php?aktiv=doc&docid=2025-00021235&year=2025&av_dokument_id=21235&view=
  3. https://pio.offenbach.de/index.php?aktiv=doc&doctype=1&dsnummer=2021-26%2FDS-I%28A%290893&av_dokument_id=21183&year=2025
  4. https://www.offenbach.de/buerger_innen/rathaus-politik/leitlinien-zur-beteiligung-von-buergerinnen-und-buergern-in-offenbach-am-main.php
  5. https://pio.offenbach.de/index.php?aktiv=doc&docid=2025-00021185&year=2025&av_dokument_id=21185&view=
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  20. https://www.ofa-ev.de/40-sitzung/#lobbyismus
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