Helge Herget und Annette Schaper-Herget
Wie ging es mit dem Bauprojekt Mathildenviertel weiter? Wir haben bereits beantragt1, dass für das Gebiet ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Ein solcher Bebauungsplan würde sicherstellen, dass die Stadt ihre Planungshoheit wahrnimmt und eine verbindliche Bürgerbeteiligung gewährleistet ist: Ein Bebauungsplan schafft planungsrechtliche Klarheit und eröffnet den Bürgerinnen und Bürgern echte Mitwirkungsmöglichkeiten bei dem Bauvorhaben.
Ohne Bebauungsplan richtet sich die Zulässigkeit des Bauprojekts hingegen nach § 34 BauGB. Diese Regelung lässt – je nach Auslegung – dem Bauherrn einen größeren Spielraum. Die Entscheidung liegt in diesem Fall bei der Bauaufsichtsbehörde; die Stadt, vertreten durch die Stadtverordnetenversammlung, hat dann nur sehr begrenzten Einfluss.
Den Antrag haben wir verschoben, weil die SPD uns darum gebeten hatte. Denn sie möchte mit uns zusammen hierzu einen gemeinsamen Änderungsantrag machen. Das freut uns und deshalb haben wir zugestimmt. Hierüber gibt es auch einen Bericht, für die, die das genauer interessiert: https://www.ofa-ev.de/2-versammlung26-31/#to
In der Sitzung des Ausschusses Umwelt, Stadtplanung und Verkehr (USV) hat Annette explizit gefragt, ob es schon Zusagen der Stadt an den Bauträger gebe. Dieses hat Herr Baudezernent ausdrücklich verneint. Das ist eine gute Nachricht, denn damit kann es keine Regressforderungen geben, wenn ein Bebauungsplan Anforderungen an das Projekt stellt.
Nun hat der Bauträger Max Baum sehr kurzfristig zu einer Präsentation seines Bauprojekts eingeladen. Die Einladung ging an alle Stadtverordneten und wurde in der Offenbach Post bekanntgegeben. Der Bauträger hat auch eine Werbeanzeige im Immobilienteil der Offenbach-Post geschaltet.
Wir finden den Zeitpunkt der Veranstaltung bemerkenswert: Fand sie deshalb so überstürzt statt, weil am Monatsende über einen Bebauungsplan in der Stadtverordnetensitzung abgestimmt werden sollte? Oder hatte sich gegenüber den Präsentationen im Gestaltungsbeirat und im Denkmalbeirat etwas Wesentliches geändert?
Für die Hypothese mit der Stadtverordnetenversammlung spricht, dass Herr Baum allen Stadtverordneten eine Einladung geschickt hatte. Sie waren wohl sein Zielpublikum. Und die Präsentation zeigte keine wesentlichen Änderungen zu den früheren Entwürfen, das kann also nicht der Anlass gewesen sein. Es war also wahrscheinlich eine Werbeveranstaltung des Bauherrn für die Stadtverordneten, die über den möglichen Bebauungsplan Ende des Monats abstimmen! Er hatte mehrfach betont, dass man einen solchen Bebauungsplan nicht brauche.


Der Veranstalter erklärte, dass er ein umfangreiches Beweissicherungsverfahren bezahlen würde und Gutachter jedes Nachbarhaus untersuchen würden. Allerdings, wenn Risse auftreten würden, würde es trotzdem nicht zu einem Baustopp kommen. Dafür müsste erst die Statik der Häuser nicht mehr gewährleistet sein und Einsturzgefahr drohen. Erst dann würde das Bauamt einschreiten und die Häuser sperren. Das Bauamt hat aber mit der juristischen Aufarbeitung nichts zu tun, denn das ist Zivilrecht. Wenn Risse auftreten, folgt dann erst ein langer Rechtsstreit über die Ursache. In Hanau gibt es ein Bauprojekt, bei dem so ein Streit jetzt ins siebte Jahr geht (OP, 03. Juni).
Es stellte sich also die Frage, wen die Beweissicherung schützt. Den Bauherrn? Die Geschädigten? Oder beide? Beruhigung und Sicherheit konnten die Beteuerungen des Investors nicht bringen.
Ein Riesenthema war auch der Baugrund. Die Teilnehmer waren sehr gut informiert durch viele Probleme, die sie an ihren Häusern infolge anderer Bauprojekte schon hatten. Sie konnten daher viele kritische Fachfragen stellen. Im Baugrund gibt es eine Schicht von „Rupelton“, wobei es sich um Ton handelt, der mit Adern von Schluff, Sand, Kies und Steinen durchzogen ist, durch den sich das Wasser seinen Weg sucht. Werden diese durch Erdbewegungen angegriffen, nämlich durch die geplante Erweiterung der Tiefgarage, können im Baugrund unkalkulierbare Veränderungen eintreten. Der Bauherr argumentierte, dass dafür nur 500 m2 neu ausgehoben würden und dass das nicht in den Rupelton eingreifen würde. Vielleicht würde sogar die alte Bodenplatte vom alten Parkhaus erhalten bleiben. Aber das hat niemanden beruhigt.
Ein weiteres Thema war die Frage, wie sich der Klotz in die Umgebung einfügt, auch hinsichtlich des Denkmalschutzes fast aller umliegenden Häuser. Nach Aussage des Bauherrn sei das kein Problem, denn die Fassadengestaltung komme ja noch und dann würde das schon passen. Es wurde dann gefragt, ob es einen „Einfügungsnachweis“ gebe. Dabei handelt es sich um eine in der Praxis gebräuchliche Bezeichnung für die Begründung oder das Gutachten, mit dem vom Bauherrn nachgewiesen werden soll, dass sich ein Bauvorhaben nach § 34 BauGB in die Umgebung einfügt. Ja, der sei geklärt, war die Antwort, alles sei mit der Bauaufsicht geklärt. Wir würden es begrüßen, wenn dieser Einfügungsnachweis veröffentlicht würde.
Das Publikum fragte auch, ob es ein Klimagutachten gebe. Denn die Befürchtung ist, dass der große Block in dem hochverdichteten Gebiet die Frischluftzufuhr vom Main abblocken würde. Die Notwendigkeit dafür lehnte der Bauherr ab. Im Publikum saß ein Vertreter von der Bauaufsicht. Er pflichtete bei, dass bei nur kleinteiligen Änderungen kein solches Gutachten nötig sei.
Eine weitere Frage an den Bauherrn war, ob ihm bekannt sei, dass im neuen Koalitionsvertrag steht, dass die neue Koalition bei privaten Bauprojekten 30 % sozial geförderte Wohnungen wünscht. Das war eine ganz neue Erkenntnis für ihn. Jetzt weiß er es, begeistert sah er nicht dabei aus. Ohne einen Bebauungsplan müsste er diesen Wunsch aber nicht erfüllen.
Er betonte dann, dass die Stadt ja schon zugestimmt habe. Auf Nachfrage, welche Zusicherungen das seien, verwies er auf die Sitzungen des Gestaltungsbeirats und des Denkmalbeirats. So weit wir wissen, ist in diesen Sitzungen das Projekt jedoch kontrovers diskutiert worden, von Zusagen ist uns nichts bekannt. Es kam dann die Nachfrage, ob er an die Stadt Regressforderungen stellen würde, wenn er das Projekt nicht so verwirklichen könnte, wie er es vorgestellt hatte. Darauf antwortete er, er habe darüber noch nie nachgedacht. Es scheint also keine Zusagen zu geben. Dies wurde uns ja auch schon in der USV-Sitzung versichert.
Damit waren wir wieder am Anfang. Ist ein Bebauungsplan sinnvoll und nötig? Mit einem Bebauungsplan kann ein Klimagutachten gefordert werden. Der Koalitionswunsch von 30 % sozialen Wohnungsbau kann verpflichtend festgeschrieben werden. Stadtplanung. Gestaltung und Einfügung in die Umgebung können aktiv wahrgenommen werden.
Dem Bauherrn war keine Begeisterung für einen Bebauungsplan anzumerken. Das war ja anscheinend auch seine Motivation, diese Veranstaltung anzusetzen.
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