Wie man doch noch das Fliegenlassen von Hochzeitstauben verhindern kann

13. Oktober 2025
Bild: Sora

In der letzten Sitzung der Stadtverordneten wurde ja unser Antrag zu einem Verbot von Hochzeitstauben abgeändert: Nun soll der Magistrat erst prüfen und berichten, ob das juristisch umsetzbar ist. Das wäre wahrscheinlich das Aus für die Bemühungen, denn es könnte ja vielleicht Klagen geben, weil die freie Berufsausübung von Vermietern von Hochzeitstauben eingeschränkt werden würde. Mit zwei Klicks kann man ermitteln, dass ein Verbot rechtlich nicht möglich ist, aber vermutlich wird jetzt ein halbes Jahr lang geprüft, und dann still und heimlich alles fallengelassen.

Wir haben aber einen Vorschlag, wie ein „Verbot“ doch umgesetzt werden könnte: Man muss die Einhaltung des Tierschutzgesetzes durchsetzen. Das Standesamt könnte ein Informationsblatt an Paare verteilen. Hier ist ein Vorschlag, was auf einem solchen Informationsblatt stehen könnte:


Hochzeitstauben fliegen zu lassen, kann gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Sie müssen also dafür sorgen und nachweisen, dass das Tierschutzgesetz eingehalten wurde.

Das Aussetzen von Tieren ist in Deutschland gemäß § 3 Absatz 3 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) ausdrücklich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit beziehungsweise, je nach Schwere der Tat, sogar eine Straftat dar. Wer ein Tier aussetzt oder zurücklässt, um sich seiner zu entledigen, kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro belangt werden. Dies gilt für jedes Wirbeltier – nicht nur Hund und Katze, sondern auch für Vögel und eben auch für Tauben.

Mit dem Fliegenlassen setzt man das Tier einer Gefahr aus. Sie müssen daher nachweisen, dass alle Tauben, die sie freigelassen haben, wieder wohlbehalten in ihrem Heimatschlag angekommen sind.

Weiße Hochzeitstauben sind speziell gezüchtete Tauben, das Zuchtziel ist „Weiße Federn“. Brieftauben werden hingegen auf Orientierungssinn gezüchtet, dies haben weiße Tauben nicht. Da Tauben monogam sind, wird das Witwerprinzip angewendet. Ein Paar wird getrennt und man hofft, dass die Taube zu ihrem Partner zurückkommen will.

Die weißen Hochzeitstauben aus einem behüteten Stall sind in der freien Wildbahn ihren Fressfeinden ausgesetzt. Der Orientierungssinn entspricht nicht dem einer Brieftaube. Sie verirren sich und wenn sie nicht verhungern, schließen sie sich den Stadttauben an. Öfters sieht man weiße Tauben und ihre Nachkommen mit teilweise weißen Federn.

Bitte überlegen Sie sich, ob sie die Tauben in so eine gefährliche Situation bringen wollen und ob Sie ein finanzielles Risiko eingehen wollen, wenn nicht alle Tauben zurückkehren!

Das fliegen lassen von Hochzeitstauben müssen Sie bei uns angemelden und die Rückkehr aller Tauben dokumentieren. Bei „Schwund“ liegt ein Verstoß gegen § 3 Absatz 3 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) vor.

Wir denken, dass ein solches Infoblatt Hochzeitspaare davon abhalten wird, Tauben fliegen zu lassen. Es gibt auch andere schöne Hochzeitsbräuche, die keine Tierquälerei sind. Wir empfehlen das Planzen eines Apfelbaums.

Link in diesem Beitrag:

  1. https://www.ofa-ev.de/43-sitzung/#hochzeitstauben



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